Abschnitt 6.5 - 6.5 Versuchsauswertung
Ein Versuch gilt als bestanden, wenn bei allen Einzelversuchen der Belag und die unmittelbar angrenzenden Auflagerteile nach dem Versuch noch in der Lage sind, die statische Last der Prüfkugel zu tragen. Verformungen und Anrisse dürfen nicht so groß sein, daß der Gerüstbelag sich von seinen Auflagern löst.