DGUV Grundsatz 309-005 - Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

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Abschnitt 1 - 1 Ermächtigungsverfahren

  1. 1.1

    Das Ermächtigungsverfahren wird entsprechend der erteilten Beauftragung nach § 88 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für alle Unfallversicherungsträger zentral von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Düsseldorf, durchgeführt.

  2. 1.2

    Der Antrag auf Ermächtigung ist bei der

    Berufsgenossenschaft Holz und Metall

    Hauptabteilung Zentrale Prävention

    Zu Händen Frau Paeschel persönlich

    Arcadiastraße 8

    40472 Düsseldorf

    zu stellen.

  3. 1.3

    Der Antrag ist mit dem Formblatt in Anhang 1 zu stellen. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

    1. 1.

      Kurzgefasster Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung

    2. 2.

      Beglaubigte Abschriften der Abschlusszeugnisse der Hoch-oder Fachhochschulen sowie aller Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen

    3. 3.

      Angaben über Namen und Anschrift des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und dessen oder deren zuständigen Unfallversicherungsträgers.

  4. 1.4

    Die Ermächtigung wird schriftlich von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ausgesprochen. Mit der Ermächtigung wird eine berufsgenossenschaftliche Zulassungs-Nummer (BG-Z...) erteilt, die auf Prüfbescheinigungen anzugeben ist.