Abschnitt 1 - 1 Ermächtigungsverfahren
- 1.1
Das Ermächtigungsverfahren wird entsprechend der erteilten Beauftragung nach § 88 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für alle Unfallversicherungsträger zentral von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Düsseldorf, durchgeführt.
- 1.2
Der Antrag auf Ermächtigung ist bei der
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Hauptabteilung Zentrale Prävention
Zu Händen Frau Paeschel persönlich
Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf
zu stellen.
- 1.3
Der Antrag ist mit dem Formblatt in Anhang 1 zu stellen. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
- 1.
Kurzgefasster Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- 2.
Beglaubigte Abschriften der Abschlusszeugnisse der Hoch-oder Fachhochschulen sowie aller Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen
- 3.
Angaben über Namen und Anschrift des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und dessen oder deren zuständigen Unfallversicherungsträgers.
- 1.4
Die Ermächtigung wird schriftlich von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ausgesprochen. Mit der Ermächtigung wird eine berufsgenossenschaftliche Zulassungs-Nummer (BG-Z...) erteilt, die auf Prüfbescheinigungen anzugeben ist.