Abschnitt 4.2 - 4.2 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme muß von Sachverständigen vorgenommen und in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge durchgeführt werden:
Vorprüfung,
Bauprüfung,
Abnahmeprüfung,
Nachprüfung (falls erforderlich).