DGUV Grundsatz 309-004 - Grundsätze für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln

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Abschnitt 4.1 - 4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
4.1 Sicherheitstechnische Anforderungen

Der Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln sind insbesondere zugrunde zu legen die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Siehe Anhang 3 der "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461).