Abschnitt 3.3 - 3.3 Praktische Unterweisung
Der Kranführer muss in der praktischen Unterweisung lernen, Krane sicher und richtig zu führen. Die praktische Unterweisung muss umfassen:
- 1.
Einweisung am Kran
Erläuterung der Kranbaugruppen und ihrer Funktionen,
Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes (z. B. Funktionsprüfung der Bremse und Nothalteinrichtungen),
Inbetriebnahme von Kranen,
Außerbetriebnahme von Kranen (z. B. Windsicherung einlegen, Lösen der Drehwerksbremse beim Turmdrehkran),
Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung bei Kranen (z. B. Absperrung, Bewegungsbegrenzungseinrichtungen),
Verhalten bei Betriebsstörungen,
Rüstarbeiten bei ortsfesten Kranen.
- 2.
Übungen mit dem Kran
Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten, stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten,
gradliniges Fahren mit und ohne Last,
Zielfahren und Zielsenken nach Vorgabe,
Abfangen der pendelnden Last,
Arbeiten mit Einweiser,
Arbeiten mit Anschläger,
Dialogfahren mit allen Antrieben,
Fahren mit sperrigen Teilen,
Rüstarbeiten beim ortsveränderlichen Kran,
Maßnahmen zur Kollisionsverhinderung von Kranen,
Einsatz von Personenaufnahmemitteln,
Anschlagen von Lasten.
- 3.
Wartungsarbeiten
Wartung anhand der Betriebsanleitung,
einfache Verschleißkontrolle,
Reinigen,
Korrosionsschutz,
Erkennen von Undichtigkeiten,
Antriebe, Triebwerke,
Kraftübertragungselemente (z. B. Bremsen, Getriebe, Hydraulik),
Handhabung von Abschmiereinrichtungen und Werkzeugen.