Anhang 1 - In die Unterweisung einzubeziehende berufsgenossenschaftliche Schriften
In die Unterweisung sind folgende - schwerpunktmäßig aufgeführte - berufsgenossenschaftliche Schriften einzubeziehen:
BG-Regeln:
Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien (BGR 150)
Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR 151)
Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR 152)
Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159)
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500), insbesondere Kapitel 2.8 "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"
Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen (ZH 1/547)
BG-Informationen:
Kranführer (BGI 555),
Anschläger (BGI 556),
Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen (BGI 610)
Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (Kartensatz in Kunststoffhülle) (BGI 622),
Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen (BGI 672)
Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)
Es ist zweckmäßig, in die Unterweisung weitere einschlägige Regeln der Technik einzubeziehen.