DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Anforderungen an die Beleuchtung

Natürliche Beleuchtung

  • Mindestanforderungen

  • Tageslichtquotient

  • Einfluss von Fenstern und Oberlichtern

  • Sonnen- und Blendschutz

  • Sichtverbindung nach außen.

Künstliche Beleuchtung

  • Mindestanforderungen

  • Mindestwert der Beleuchtungsstärke

  • Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke

  • Leuchtdichteverteilung

  • Begrenzung der Blendung

  • Lichtrichtung und Schattigkeit

  • Lichtfarbe und Farbwiedergabe

  • Flimmerfreiheit und Vermeidung stroboskopischer Effekte.