DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
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Abschnitt 2.3 - 2.3 Anforderungen an die Beleuchtung Natürliche Beleuchtung
Künstliche Beleuchtung
Mindestanforderungen
Mindestwert der Beleuchtungsstärke
Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke
Leuchtdichteverteilung
Begrenzung der Blendung
Lichtrichtung und Schattigkeit
Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Flimmerfreiheit und Vermeidung stroboskopischer Effekte.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Ausbildung
Abschnitt 2.1, 2.1 Grundlagen
Abschnitt 2.2, 2.2 Rechtliche Grundlagen und Technische Regeln
Abschnitt 2.4, 2.4 Kriterien für die Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten
Abschnitt 2.5, 2.5 Messung der Beleuchtung
Abschnitt 2.6, 2.6 Beurteilung bestehender Beleuchtungsanlagen
Abschnitt 2.7, 2.7 Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung
Abschnitt 2.8, 2.8 Lernerfolgskontrolle
Abschnitt 2.9, 2.9 Zeitliche Gewichtung der Themenbereiche
Abschnitt 3, 3 Ausbildungsträger