DGUV Grundsatz 310-002 - Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen auf Wasserfahrzeugen

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Anhang 2 - Muster der Ermächtigung

(Berufsgenossenschaft)
Ermächtigung
Herr...............
wird gemäß § 42 der UVV "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" (VBG 107)
zum Sachverständigen für die Prüfungen von Flüssiggasanlagen ermächtigt.
Die Ermächtigung erfolgt widerruflich. Sie wird widerrufen, wenn Tatsachen entsprechend Abschnitt 5.1 der "Grundsätze für die Ermächtigung von Sach-verständigen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen auf Wasserfahrzeugen" (ZH 1/274) bekannt werden; sie kann widerrufen werden bei Verstößen gegen die dem Sachverständigen nach Abschnitt 3 der vorgenannten Grundsätze obliegenden Pflichten.
...............,den...............
...............
(Unterschrift)