Abschnitt 6.5 - 6.5 Ermächtigung von Sachverständigen
Teilnehmende, die die fachliche Prüfung bestanden haben, erhalten eine Urkunde über den Umfang der erteilten Ermächtigung und deren Gültigkeitsdauer. Die Ermächtigung gilt nur im Zuständigkeitsbereich der VBG und der sie beauftragenden Unfallversicherungsträger.