DGUV Grundsatz 315-390 - Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Auswahl maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat geeignete maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik auszuwählen und hierbei den Stand der Technik zu berücksichtigen.

Bereits vor der Auswahl sind von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer alle Gefährdungen zu beurteilen, die bei der Verwendung maschinentechnischer Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik entstehen können. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation sowie die Qualifikation der Benutzenden zu berücksichtigen.

Bei maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik kann es sinnvoll sein, schon bei der Konzeption und Herstellung Ermächtigte Sachverständige einzubeziehen (siehe hierzu Abschnitt 3.1.1). Dies trifft insbesondere auf mobile Arbeitsmittel mit softwarebasierten Bewegungsabläufen zu oder Arbeitsmittel (einschließlich Eigenbauten), die nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung fallen.

Für die Beschaffung sollen auf Basis der ermittelten Anforderungen die Leistungsbeschreibungen mit den erforderlichen technischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften erstellt, sowie die erforderlichen Prüfungen festgelegt werden.

Tabelle 1 Beispielhafte Kriterien für die Auswahl

Vorgesehene Verwendung
  • Gebrauchstauglichkeit

  • Szenische Darstellungen

  • Personenbewegungen (Flugeinrichtungen)

  • Lasten über Personen

Einsatzbedingungen und Umgebungseinflüsse
  • Art der Veranstaltungs- und Produktionsstätte

  • Montage- und Installationsarbeiten

  • Vorbeugende Instandhaltung/Wartung

  • Indoor-/Outdoorbetrieb

  • ortsfeste oder mobile Verwendung

  • kraft- oder manuell betriebener Bewegungsablauf

  • Betrieb auf Sicht

  • Wettereinflüsse (Schnee, Gewitter, Wind, Regen, Nebel, Sonnenstrahlung)

  • Erschütterungen, Vibrationen

  • Innenraumverhältnisse (Feuchtigkeit, Staub)

  • Umgebungstemperatur

  • zu erwartendes Verhalten von Beschäftigten und Publikum

Ergonomie
  • Kommunikationsmöglichkeiten

  • Bedienbarkeit

  • alters- und alternsgerechte Gestaltung

  • Geräuschpegel

  • Hochgelegener Arbeitsplatz (Zugang, Sicherung)

  • Wetterschutz

Qualifikation und Erfahrung der Verwender
  • Fachliche Befähigung (Fachkraft oder eingewiesene/r Beschäftigte/r)

  • Persönliche Befähigung (Erfahrung, körperliche Eignung)

Betriebsstörungen und Notfälle
  • Maßnahmen zur Rettung

  • Vorbeugender Brandschutz

  • Havariebetrieb

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Betriebsstörungen

Wirtschaftlichkeit
  • Qualität

  • Gebrauchstauglichkeit

  • Beschaffungskosten

  • Betriebskosten

  • Instandhaltung/Wartung