BGG 912-1 - Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Abschnitt 4 BGG 912-1 - Befristung

Die Ermächtigung wird jeweils auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung der Ermächtigung erfolgt nach

  • der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung der zuständigen Stelle

    oder

  • dem Nachweis der Teilnahme einer von der zuständigen Stelle anerkannten Weiterbildungsveranstaltung

    oder

  • zu positivem Ergebnis geführter wiederholter Anhörung.