BGG 912-1 - Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 BGG 912-1 - Ermächtigungsverfahren

1.1

Der Antrag auf Ermächtigung kann beim Fachausschuß Verwaltung, Sachgebiet 4, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg, oder beim Bundesverband der Unfallkassen (BUK), Fachgruppe "Theater", Fockensteinstraße 1, 81539 München, gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt im Zusammenwirken der genannten Stellen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung werden diese Aufgaben dort zentral wahrgenommen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

1.2

Der Antrag ist formlos zu stellen; ihm sind insbesondere beizufügen:

  1. 1.

    Kurzgefaßter Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,

  2. 2.

    Abschlußzeugnisse der Technischen Universitäten, der Hoch- oder Fachhochschulen sowie aller Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen,

  3. 3.

    Angaben über Name und Anschrift des Arbeitgebers und der für diesen zuständige Berufsgenossenschaft.

1.3

Die Ermächtigung wird schriftlich ausgesprochen. Die ermächtigten Sachverständigen werden zentral erfaßt und bekanntgegeben.

1.4

Die Ermächtigung kann je nach Befähigung auf benannte Einrichtungen und Arten der Prüfungen begrenzt werden.

1.5

Die Ermächtigung berechtigt nicht zur Durchführung von EU-Baumusterprüfungen.