DGUV Grundsatz 309-002 - Grundsätze für die lüftungstechnische Berechnung von Kammertrocknern und Durchlauftrocknern

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Grundsätze für die lüftungstechnische Berechnung von Kammertrocknern und Durchlauftrocknern
(bisher: BGG 909)

(bisher ZH 1/169)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß "Oberflächenbehandlung"

Stand der Vorschrift: April 1992

Vorbemerkung

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Trockner für Beschichtungsstoffe" (VBG 24) darf von Trocknern keine Gefahr durch Explosionen ausgehen.

Dieses Ziel kann durch eine nach den nachstehenden Berechnungsgrundlagen ausgelegte technische Lüftung der Trockner erreicht werden.

Diese Grundsätze enthalten die für diese Berechnung wichtigen Grundlagen sowie Berechnungsbeispiele.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Berechnung von Kammertrocknern3
Berechnungsgrundlagen für Kammertrockner3.1
Berechnungsbeispiele für Kammertrockner3.2
Berechnung von Durchlauftrocknern4
Berechnungsgrundlagen für Durchlauftrockner4.1
Berechnungsbeispiele für Durchlauftrockner4.2
Vorschriften und RegelnAnhang