DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Anforderungen an Ausbildungsstätten

Die Qualifizierung zur sachkundigen Person ist nach einem konkreten Rahmenlehrplan und einer Prüfungsordnung durchzuführen.

Diese Unterlagen sind von den Ausbildungsstätten den entsprechenden Institutionen bezogen auf den jeweiligen Teilbereich zur Information und gegebenenfalls Beteiligung vorzulegen:

Teilbereich PSAgA und SZP:
Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen"
c/o Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Eulenbergstraße 13-21
51065 Köln

Teilbereich Bergsport:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Präventionsfeld Sport
Postfach 20 20 42
80020 München

Teilbereich SKT:
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Frankfurter Straße 126
34131 Kassel