DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Praktische Inhalte

Den Teilnehmenden sind die durch den praktischen Gebrauch möglicherweise eintretenden Schäden an der Ausrüstung umfassend aufzuzeigen und zu erläutern. Dabei sind die äußeren bzw. sichtbaren Mängel (z. B. chemische Einflüsse, Alterung, Verschleiß) und inneren bzw. nicht sichtbaren Mängel zu behandeln und auf deren Bewertung einzugehen. An Demonstrationsobjekten sind Schäden bzw. Mängel zu erläutern und zu bewerten. Empfehlungen für die weitere Benutzung sind abzuleiten.

Um den ordnungsgemäßen Zustand der persönlichen Absturzschutzausrüstung beurteilen zu können, sind weitere spezifische Inhalte - insbesondere im Zusammenhang mit der Benutzung der Ausrüstung - zu berücksichtigen.

Dies sind für die Teilbereiche:
PSAgA/RA in Unternehmen
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von verschiedenen Systemen anhand von praktischen Beispielen.

Hier sind je nach Anwendungsbereich

  • Rückhaltesysteme

  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme

  • Auffangsysteme

  • Rettungssysteme

zu behandeln.

SZP/SKT
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von nachfolgenden Techniken je nach Anwendungsbereich anhand von praktischen Beispielen:

  • Vertikale Auf- und Abstiegstechniken

  • Mobile Flaschenzugsysteme

  • Horizontale und Schrägseilbahnen

  • Horizontale Traversierung

  • Zwischenverankerungen/Seilumlenkungen

  • Spezielle Vorstiegstechniken

Bergsportausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes von Bergsportausrüstungen entsprechend der anerkannten Lehrmeinungen der Fachverbände anhand von praktischen Beispielen. Als Anwendungsbereiche sind zu behandeln:

  • Klettersteiggehen

  • Sportklettern (Einseillängen)

  • Mehrseillängen- und Alpinklettern

  • Eisklettern

  • Hochtourengehen (Gletscherseilschaft)

  • Routenbauen an künstlichen Kletteranlagen (bei Bedarf)

Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von verschiedenen Systemen anhand von praktischen Beispielen. Dabei sind die spezifischen Anwendungsbereiche aus SFA-S und STEP zu behandeln.

SFA-S:

  • Adventureparks (Klettergärten in Bäumen)

  • temporäre Adventureparks

  • traditionelle Hochseilgärten

  • temporäre Hochseilgärten

  • mobile Hochseilgärten

STEP:

  • stationäre Niederseilgärten

  • temporäre Niederseilgärten

  • temporäre Hochseilelemente

  • sonstige mobile Seilaufbauten die zur Vermittlung erlebnispädagogischer Inhalte errichtet und betrieben werden