DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen

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Anhang 4 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Turmdrehkranen

Betreibende Firma:Seriennummer:

Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

SV-Prüfung gem. § 26 (3) + (4) DGUV Vorschrift 52 und 53 1)

Hersteller:Seriennummer:
Baujahr:Typ:
Bauart:
Turmdrehkran (ortsfest):[t] Tragfähigkeit
Turmdrehkran (verfahrbar):[t] Tragfähigkeit
Kletterkran:[t] Tragfähigkeit
Schnellmontagekran:[t] Tragfähigkeit
Drehwerk:
Obendreher
Untendreher
Rüstzustand:
Ballast:[Kg]
Turmhöhe/Turmschüsse:[m]
Ausleger:
Ausleger (nicht teleskopierbar):[m] Länge
Laufkatzausleger:[m] Länge
Nadelausleger (Verstellausleger):[m] Länge
Teleskopausleger:[m] Länge
Klappausleger:[m] Länge
Wippausleger:[m] Länge
Winde:
Hubwerk:[t] Tragfähigkeit
Katzwinde:[t] Tragfähigkeit
Verstellwinde 1:[t] Tragfähigkeit
Verstellwinde 2:[t] Tragfähigkeit
Steuerung:
Führerhaus/Steuerstand (ortsfest/höhenverstellbar)
Kabellos
Kabelgebunden
Hakenflasche (Einscherung)
Sonderausrüstungen:
Kranführeraufzug 2

Aufstellungs-/Prüfungsort (Anschrift):

1. Dokumentationsprüfung

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Prüfbuch:
Inhaltsverzeichnis
Stammblatt
Beiblatt Tragmittel (Seil/Haken)
Zusatzstammblatt für Fahrzeugkrane allgemein
Prüfung vor der 1. Inbetriebnahme Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung (bis 31.12.1994)
Prüfbericht über die letzte Wiederkehrende Prüfung
Nachweis über den Austausch oder die Instandsetzung von Bauteilen/Baugruppen
Angaben zur theoretischen Nutzungsdauer
Konformitätserklärung (ab 01.01.1995)
Krankontrollbuch
Betriebsanleitung:
Schaltpläne für Elektrik, Hydraulik und/oder Pneumatik (ab 01.01.1995)
Tragfähigkeitsangabe/-tabelle
Hinweise zur Prüfung (z. B. ÜL) (ab 01.01.1995)
Montage-/Demontageanleitung (ab 01.01.1995)
Einsatzbedingungen/Einstufung (ab 01.01.1995)
Hinweise auf Restgefahren (ab 01.01.1995)
Angabe zur Bodenbeschaffenheit
(Eckdrücke/ Stützdrücke/Raddrücke)

2. Sichtprüfung

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Identität:
Fabrikschild: Kran
(Herstell-bzw. Lieferfirma, Baujahr, Fabrik-Nr.; Typ)
Weitere Beschilderung:
Tragfähigkeitsangaben/Ausladungsanzeige
Verbotsschild "Aufstieg durch Unbefugte verboten"
CE-Kennzeichnung (ab 01.01.1995)
Lärm - Kennzeichnung (ab 03.01.2002)
Kennzeichnung Gefahrenstellen
Aufstellung und Ausrüstung:
Ballastierung/Rüstzustand/Abstützung
Bodenbeschaffenheit
Unterbau (z. B. Unterwagen, Fahrschemel, Spreiz- und Schwenkholme, Portale)
Haken (z. B. Y-Maß 10 %; h2 5 %; Hakenmaulsicherung; Korrosion; Risse)
Hakenflasche/Einscherung (Eignung; Hakenbefestigung; Handgriffe)
Sicherheitsabstände (z. B. zur Umgebung, bei Freileitungen, zur Böschung, zu anderen Kranen)
Erdung (siehe Betriebsanleitung)
Begehung des Krans:
Zugang zum Steuerstand/Aufstiege (z. B. Treppen, Leitern, Rückenschutz, Podeste, Absturzsicherung)
Podeste, Bühnen, Laufstege und deren Geländer (z. B. Handlauf, Zwischenstab, Fußleiste)
Sicherheitseinrichtungen (Vorhandensein/Vollständigkeit, soweit zugänglich, und/oder sichtbar)
Hubwerk Seil (Machart; 10 % Verschleiß bzw. 15 % vom D, Drahtbrüche; Befestigung) - Bordscheibe (1,5xd) - Seilrollen (Aussetzbügel-Spiel 1/3xd oder max. 10 mm)
Katzwinde einschl. Seil und Seiltrieb
Verstellwinde einschl. Seil und Seiltrieb
Bremseinrichtungen
Drehkranz (Befestigung; Kippspiel (nach Herstellerangabe))
Puffer und Pufferanschlag
Kontrolle des vorgestellten Krans und der Ausrüstung (z. B. Verschleiß; Beschädigung; Korrosion; Risse; Befestigung; Dichtheit):
Elektrische/Hydraulische/Pneumatische Ausrüstung (Verlegung, Beschädigungen von z. B. Schleifleitung, Stromabnehmer, Leitungswagensystem, Leitungstrommel)
Steuerstand/Führerhaus:
Kennzeichnung Stellteile
Aushang Betriebsvorschriften
Sitz, Stellteile, Türen, Fenster/Scheiben, Heizung, Lüftung, Schutzdach

3. Funktionsprüfung ohne Last

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Notbefehlseinrichtung (Not-Halt)
Nullstellung der Stellteile
Bremsprüfung (1. Loslassen Stellteil und 2. Not-Halt):
Hubwerk
Katzfahrt
Kranfahrt
Drehwerk
Auslegerverstelleinrichtung
Teleskopieren
Verfahren des Krans/der Katze/des Drehwerks/Hubwerks über den gesamten Weg in allen Stufen:
Geräusche/Schwingungen (auffällige)
Sicherheitsabstände (z. B. zur Umgebung, bei Freileitungen, zu anderen Kranen)
Anfahren aller Vorhandener Sicherheitseinrichtungen (Funktion; Nachlaufwege):
Hubbegrenzer
Senkbegrenzer
Kranfahrt
Katzfahrt
Drehwerk
Auslegerverstelleinrichtung
Teleskopieren
Antikollisionseinrichtung
Windfreistellung
Weitere Sicherheitseinrichtungen:
Drehkranzspiel (Hinweise in Betriebsanleitung beachten)
Elektrische Ausrüstung (Funktion, Vorlage der Prüfungen gem. DGUV Vorschrift 52 und 53)

4. Funktionsprüfung mit Last

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Warneinrichtungen (bei 90-95 % der Tragfähigkeit + bei Überschreitung gemäß DIN EN 14439:2010-03)
Höchstlastschalter (Einstellung + Bereichsbegrenzung)kleine Last:[t], große Last[t]
Lastmomentbegrenzung (kleine Last mit großer Ausladung)kleine Last:[t], große Last[t]
Bremsprüfung (1. Loslassen Stellteil und 2. Not-Halt):
Hubwerk
Katzfahrt
Kranfahrt
Drehwerk
Auslegerverstelleinrichtung
Teleskopieren
Verfahren des Krans mit kleiner Last (z. B. Kran-, Katzfahrt; Drehwerk; Auslegerverstellung, Teleskopieren, Hubwinde über gesamten Weg, Bewegungskombinationen und alle Stellungen)
Anfahren aller Vorhandener Sicherheitseinrichtungen (Funktion; Nachlaufwege):
Hubbegrenzer
Senkbegrenzer
Katzfahrt
Kranfahrt
Drehwerk
Auslegerverstelleinrichtung
Teleskopieren
Antikollisionseinrichtung
Drehkranzspiel (Hinweise in Betriebsanleitung beachten)

5 Bei Auffälligkeiten nachbesichtigen

Bemerkungen:

PrüfdatumUnterschrift der Prüfperson

§ 26 DGUV Vorschrift 52 und 53

  1. (3)

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass

    1. 1.

      kraftbetriebene Turmdrehkrane,

    2. 2.

      kraftbetriebene Fahrzeugkrane,

    3. 3.

      ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane,

    4. 4.

      LKW-Anbaukrane

    mindestens alle 4 Jahre von einer sachverständigen Person geprüft werden. Diese Sachverständigenprüfung ersetzt eine Sachkundigenprüfung nach Absatz 1.

  2. (4)

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass zusätzlich zu Absatz 3

    • kraftbetriebene Turmdrehkrane im 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich,

    • kraftbetriebene Fahrzeugkrane im 13. Betriebsjahr und danach jährlich

    von einer sachverständigen Person geprüft werden. Diese Sachverständigenprüfung ersetzt eine Sachkundigenprüfung nach Absatz 1.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
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Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de