DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen

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Anhang 3 - Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen

Betreibende Firma:Seriennummer:

Prüfgegenstand mit Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung

SV-Prüfung gem. § 26 (3) + (4) DGUV Vorschrift 52 und 53 1)

Hersteller:Seriennummer:
Baujahr:Typ:
Bauart:
Industrie-Mobilkran:[t] Tragfähigkeit
Fahrzeugkran mit Teleskopausleger:[t] Tragfähigkeit
Fahrzeugkran mit Gittermast:[t] Tragfähigkeit
Raupenkran:[t] Tragfähigkeit
Hafenmobilkran:[t] Tragfähigkeit
Sonderbauarten:[t] Tragfähigkeit
Auslegerkombinationen:
Klappbarer Hilfsausleger:[m] Länge
Starrer Gittermastausleger:[m] Länge
Wippbarer Gittermastausleger:[m] Länge
Abgespannter Teleskopausleger:[m] Länge
Gegengewicht:[t]
Winden:
Hubwerk 1:[t] TragfähigkeitWippwerk 1 :[t] TragfähigkeitEinziehwerk 1:[t] TragfähigkeitHilfswinde:[t] Tragfähigkeit
Hubwerk 2:[t] TragfähigkeitWippwerk 2:[t] TragfähigkeitEinziehwerk 2:[t] Tragfähigkeit
Hubwerk 3:[t] Tragfähigkeit
Hakenflaschen:
Hakenflasche 1:Anzahl Rollen,[t] TragfähigkeitHakengehänge:Anzahl Rollen[t] Tragfähigkeit
Hakenflasche 2:Anzahl Rollen,[t] Tragfähigkeit
Hakenflasche 3:Anzahl Rollen,[t] Tragfähigkeit

Aufstellungs-/Prüfungsort (Anschrift):

1. Dokumentationsprüfung

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Prüfbuch:
Inhaltsverzeichnis
Stammblatt
Beiblatt Tragmittel (Seil/Haken)
Zusatzstammblatt für Fahrzeugkrane allgemein
Prüfung vor der 1. Inbetriebnahme Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung (bis 31.12.1994)
Prüfbericht über die letzte Wiederkehrende Prüfung
Nachweis über den Austausch oder die Instandsetzung von Bauteilen/Baugruppen
Angaben zur theoretischen Nutzungsdauer
Konformitätserklärung (ab 01.01.1995)
Krankontrollbuch
Betriebsanleitung:
Schaltpläne für Elektrik, Hydraulik und/oder Pneumatik (ab 01.01.1995)
Tragfähigkeitsangabe/-tabelle
Hinweise zur Prüfung (z. B. ÜL) (ab 01.01.1995)
Montage-/Demontageanleitung (ab 01.01.1995)
Einsatzbedingungen/Einstufung (ab 01.01.1995)
Hinweise auf Restgefahren (ab 01.01.1995)
Angabe zu Stützlast und Radlast
Prüfung gem. DGUV Vorschrift 52 und 53
(nicht im Prüfumfang dieser Prüfung enthalten!)
Straßentauglichkeit nach StVZO
(Plakettendatum - nicht im Prüfumfang dieser Prüfung enthalten!)

2. Sichtprüfung

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Identität:
Fabrikschild: Kran
(Herstell-bzw. Lieferfirma, Baujahr, Fabrik-Nr.; Typ)
Beschilderung:
Belastungsangaben/ Tragfähigkeitsschild/ Ausladungsanzeige
Verbotsschild "Aufstieg durch Unbefugte verboten"
CE-Kennzeichnung (ab 01.01.1995)
Lärm-Kennzeichnung (ab 03.01.2002)
Kennzeichnung Gefahrenstellen
Begehung des Krans:
Zugang zum Oberwagen (z. B. Stufenabstand; Haltegriffe)
Sicherheitseinrichtungen (soweit zugänglich und/oder sichtbar)
Haken (Y-Maß 10 %; h2 5 %; Hakenmaulsicherung; Korrosion; Risse)
Hakenflasche (z. B. Eignung; Hakenbefestigung; Handgriffe)
Winden Seil(Machart; 10 % Verschleiß bzw. 15 % vom D, Drahtbrüche; Befestigung) - Bordscheibe (1,5xd) - Seilrollen (Aussetzbügel-Spiel 1/3xd oder max. 10 mm)
Hubwerk einschl. Seil und Seiltrieb
Wippwerk einschl. Seil und Seiltrieb
Einziehwerk einschl. Seil und Seiltrieb
Hilfswinde einschl. Seil und Seiltrieb
Drehkranz (z. B. Befestigung; Kippspiel (nach Herstellerangabe))
Kontrolle des vorgestellten Krans und der Ausrüstung (z. B. Verschleiß; Beschädigung; Korrosion; Risse; Befestigung; Dichtheit):
Hydraulische und elektrische Ausrüstung
(z. B. Verlegung, Beschädigungen)
Oberwagenkabine:
Kennzeichnung Stellteile
Aushang Betriebsvorschriften
Sitz, Stellteile, Türen, Fenster/Scheiben, Heizung, Lüftung, Schalldämpfung
Betriebsstundenzähler Oberwagen:Std.
Arbeitssicherheit bei der Kranprüfung:
Bodenbeschaffenheit
Abstützung (Ausfahrzustand; Unterbau)
Rüstzustand (z. B. Einscherung; Ballastierung)
Aufstellung zur Umgebung (z. B. Sicherheitsabstände; Hindernisse; Abstand zur Baugrube)

3. Funktionsprüfung ohne Last

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Notbefehlseinrichtung (Not-Halt)
Bremsprüfung (1. Loslassen Stellteil und 2. Not-Halt):
Hubwerk
Wippwerk
Einziehwerk
Drehwerk
Fahrbewegungen
Nullstellung der Stellteile
Bewegen des Krans (z. B. Hubwerk; Ausleger; Teleskope; Drehwerk; Wippwerk über gesamte Wege, Bewegungskombinationen und alle Stellungen)
Kennzeichnung der Quetsch- und Scherstellen (z. B. zwischen Ober- und Unterwagen)
Geräusche/Schwingungen (auffällige)
Anfahren aller vorhandener Sicherheitseinrichtungen (Funktion; Nachlaufwege):
Hubbegrenzer
Senkbegrenzer (min. 2 Windungen gem. UVV; min. 3 Windungen gem. DIN EN 13000:2014-11)
Begrenzer für max. und min. Auslegerwinkel
Begrenzer für max. und min. Hilfsauslegerwinkel
Begrenzer für Auslegerteleskopieren
Begrenzer für Drehen
Begrenzer für Position des Steuerstande
Begrenzer für Mast- bzw. A-Bock-Position
Begrenzer für Schlaffseil (mit Zusatzgegengewicht)
Weitere Sicherheitseinrichtungen:
Ständige Anzeigen während der Kranarbeit:
Ausnutzung der Tragfähigkeit
Tragfähigkeit
Hublast
Vorwahlanzeigen:
Ausladung (Radius)
Auslegerwinkel
Hilfsauslegerwinkel
Windgeschwindigkeit
Drehbereich
Auslegerlänge
Auslegerverriegelung
Achsblockierung
Hubseileinsicherung
Drehwinkel
Fahren (akustische Warnung)

4. Funktionsprüfung mit Last

PrüfgegenstandVorhandenVollständigNicht zutreffendBemerkungenGeringer MangelErheblicher Mangel
Lastmomentbegrenzung einschließlich Bereichsbegrenzung (kleine Last mit großer Ausladung und große Last mit kleiner Ausladung)kleine Last:[t], große Last[t]
Bremsprüfung (1. Loslassen Stellteil und 2. Not-Halt):
Hubwerk (mit Nennseilzugkraft, ggf. Hinweise des Herstellers beachten)
Wippwerk
Einziehwerk
Drehwerk
Fahrbewegungen
Bewegen des Krans (z. B. Hubwerk; Ausleger; Teleskope; Drehwerk; Wippwerk über gesamte Wege, Bewegungskombinationen und alle Stellungen)
Geräusche/Schwingungen (auffällige)
Ständige Anzeigen während der Kranarbeit:
Ausnutzung der Tragfähigkeit
Tragfähigkeit
Hublast
Vorwahlanzeigen

5 Bei Auffälligkeiten nachbesichtigen

Bemerkungen:

PrüfdatumUnterschrift der Prüfperson

§ 26 DGUV Vorschrift 52 und 53

  1. (3)

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass

    1. 1.

      kraftbetriebene Turmdrehkrane,

    2. 2.

      kraftbetriebene Fahrzeugkrane,

    3. 3.

      ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane,

    4. 4.

      LKW-Anbaukrane

    mindestens alle 4 Jahre von einer sachverständigen Person geprüft werden. Diese Sachverständigenprüfung ersetzt eine Sachkundigenprüfung nach Absatz 1.

  2. (4)

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass zusätzlich zu Absatz 3

    • kraftbetriebene Turmdrehkrane im 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich,

    • kraftbetriebene Fahrzeugkrane im 13. Betriebsjahr und danach jährlich

    von einer sachverständigen Person geprüft werden. Diese Sachverständigenprüfung ersetzt eine Sachkundigenprüfung nach Absatz 1.