DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Abschnitt 3.2.5 - 3.2.5 Einüben der Steuerungsfunktionen
Erprobung aller Verfahrbewegungen
Maximale seitliche Reichweite in Bodennähe bis Lastmomentbegrenzer anspricht
Maximale Höhe
Bei selbst fahrenden Geräten Verfahren und Rangieren mit abgesenktem und mit angehobenem Arbeitskorb