DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 3.2.2 - 3.2.2 Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • Sichtprüfung

  • Reifen (Schäden, Luftdruck, Profil, Fremdkörper, Radmuttern)

  • Tragkonstruktion und Korb (Verformung, Risse, Verschleiß, Aufhängung, Sicherung der Tür gegen unbeabsichtigtes Öffnen)

  • Stützen (Verformung, Risse, Verschleiß, Verriegelung, Endschalter)

  • Unterlegplatten (Zustand, Größe, Aufbewahrung am Fahrzeug/Sicherung gegen Herausfallen)

  • Hydraulik (Zustand der Schläuche und Einbindungen, Leckagen)

  • Energieleitungen

  • Notablass

  • Batterie (Ladezustand, Abdeckung)

  • Treibstoffvorrat

  • Bedienungsanleitung

  • Funktionsprüfung

  • Bedienelemente/Stellteile (Funktionsfähigkeit und Beschriftung)

  • Not-Halt (Funktionsfähigkeit und Kennzeichnung)

  • Bremsen

  • Hupe

  • Warnleuchten

  • Sicherheitskennzeichnung

  • Vollständigkeit der Dokumentation vor Ort