Abschnitt 2.3 - 2.3 Prüfbefund
Die Leine ist betriebssicher, wenn
sie keine mürben Stellen oder zerrissenen Fäden aufweist und nicht abgenutzt ist,
Spleiße, Holzknebel und Karabinerhaken keine Beschädigungen aufweisen.
Leinen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind als Feuerwehrleine auszusondern. Können sie als Mehrzweckleine weiterverwendet werden, so sind sie an beiden Enden auf mindestens 1 m Länge dauerhaft rot zu kennzeichnen.
Prüfnachweis führen.