DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Prüfbefund

Die Leine ist betriebssicher, wenn

  • sie keine mürben Stellen oder zerrissenen Fäden aufweist und nicht abgenutzt ist,

  • Spleiße, Holzknebel und Karabinerhaken keine Beschädigungen aufweisen.

Leinen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind als Feuerwehrleine auszusondern. Können sie als Mehrzweckleine weiterverwendet werden, so sind sie an beiden Enden auf mindestens 1 m Länge dauerhaft rot zu kennzeichnen.

Prüfnachweis führen.