DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Prüfbefund

Ein Feuerwehr-Haltegurt ist betriebssicher, wenn

  • das Gurtband nicht abgenutzt ist, keine Flecken (infolge Einwirkens schädlicher Stoffe), Risse oder Beschädigungen aufweist,

  • die Stiche der Nähte an keiner Stelle aufgerissen sind,

  • die Nieten fest sitzen (keine Einreißstellen im Gurt verursacht haben), nicht abgenutzt und nicht beschädigt sind,

  • die Beschläge einwandfrei funktionieren, keine Verformungen oder Beschädigungen aufweisen,

  • das Sicherungsseil, soweit sichtbar, keine zerrissenen Fäden hat,

  • die Seilhülle einschließlich der Naht nicht abgenutzt und nicht beschädigt ist.

Feuerwehr-Haltegurte, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sofort auszumustern.

Prüfnachweis führen.