DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 13.4 - 13.4 Prüfbefund

Das hydraulisch betätigte Rettungsgerät ist betriebssicher, wenn

  • bei der Sichtprüfung (siehe Punkt 13.2) keine Schäden, Undichtigkeiten festgestellt worden sind und

  • bei der Funktions- und Belastungsprüfung (siehe Punkt 13.3) keine Schäden, Fehler festgestellt worden sind und alle Teile störungsfrei wirksam waren bzw. angesprochen haben.

Prüfnachweis führen.