DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 10.3 - 10.3 Prüfbefund

Die Pumpe ist betriebssicher, wenn insbesondere

  • Tragegriffe und das -gestell nicht beschädigt und fest sind sowie funktionieren,

  • alle Bedien- und Anzeigeelemente vorhanden sind und funktionieren,

  • erforderliche Kennzeichnungen vorhanden und lesbar sind,

  • Blindkupplungen und Schutzsieb im Saugstutzen sowie Abgasschlauch vorhanden und nicht beschädigt sind sowie

  • die Trockensaug- und die Schließdruckprüfung erfolgreich waren.

Prüfnachweis führen.