Abschnitt 9.1 - 9.1 Prüffrist
Die Schläuche sind mindestens alle 12 Monate einer Sicht- und Druckprüfung durch eine hierfür befähigte Person zu unterziehen.
Die Schläuche sind mindestens alle 12 Monate einer Sicht- und Druckprüfung durch eine hierfür befähigte Person zu unterziehen.