DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 7.3 - 7.3 Prüfbefund

Der Druckschlauch ist betriebssicher, wenn

  • während und nach der Druckprüfung keine Schäden, Leckagen feststellbar sind,

  • die Einbände der Kupplungen nicht beschädigt sind und fest sitzen,

  • die Dichtungen weich und elastisch sind sowie

  • die Kupplungen gängig sind.

Prüfnachweis führen.

Das gesamte wasserführende System kann geprüft werden, indem es komplett aufgebaut unmittelbar nach Benutzungsende einer Schließdruckprüfung durch den eingesetzten Maschinisten (hier: unterwiesene Person) unterzogen wird. Diese Prüfung samt Befund wird dem zuständigen Gerätewart zur Dokumentation angezeigt.