DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Druckschläuche nach DIN 14811:2008-01, DIN 14811/A1:2012-03

Mit Erscheinen der DIN 14811:2008-01 entfällt der bisherige Begriff "Gebrauchsprüfdruck", stattdessen werden die Begriffe "Arbeitsdruck" und "Prüfdruck" verwendet.

7.2.1 Prüffrist

Druckschläuche sind, wenn sie gewaschen 1 werden, von einer hierfür befähigten Person 60 s lang auch einer Druckprüfung mindestens mit dem in Punkt 7.2.2 festgelegten Arbeitsdruck zu unterziehen.

7.2.2 Prüfanordnung

Der Druckschlauch ist langsam und gleichmäßig mindestens bis zum nachstehend aufgeführten Arbeitsdruck zu beaufschlagen.

Tabelle 4
Arbeitsdruck

Druckschlauch 3Arbeitsdruck
F 15212 bar
A 11012 bar
B 7516 bar
C 5216 bar
C 4216 bar
D 2516 bar

Selten benutzte Schläuche können nach längerer Lagerung Undichtigkeiten aufweisen. Schläuche sollten "rotieren", d. h. nicht ständig gelagert, sondern nach Möglichkeit regelmäßig im Einsatz- und Übungsbetrieb verwendet werden. Eine Prüfung kann auch nach besonderen Beanspruchungen, wie z. B. Überfahren werden, notwendig sein.

Weitere Innendurchmesser möglich, sind jedoch nach DIN 14811:2008-01 in Deutschland zu vermeiden.