Abschnitt 6.3 - 6.3 Prüfbefund
Der Rollcontainer ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere
alle Schraub- und Nietverbindungen vorhanden und fest sind,
Schrauben und Muttern gegen selbsttätiges Lösen gesichert sind,
Rahmenteile, Beschläge, Schiebebügel und Schweißnähte keine Risse oder andere auffällige Beschädigungen aufweisen,
alle Haltesysteme, Befestigungsteile, Gerätelagerungen und Verschlüsse vorhanden sind und keine Mängel aufweisen,
Klappen, Deckel oder Rollläden ohne Beschädigung und funktionsfähig sind,
vorhandene Hebe- und Anschlageinrichtungen fest sitzen und keine Mängel aufweisen,
die Räder leicht zu drehen und ohne Beschädigung sind,
die Feststelleinrichtungen (Feststellbremse, Richtungsfeststeller, usw.) einwandfrei funktionieren,
die Auslöseeinrichtung für die Totmannbremse keine Mängel aufweist und einwandfrei funktioniert,
die Totmannbremse einwandfrei funktioniert sowie
die Teile des Rollcontainers und die Kennzeichnung (Typenschild mit Angabe des Herstellers, des Baujahres, des max. Gesamtgewichts und des Gewichtes des Rollcontainers) vollständig sind.
Prüfnachweis führen.