DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Prüfanordnung

Der Rollcontainer ist insbesondere für die Prüfung der Bremssysteme mit einer der vorgesehenen Beladung entsprechenden Last oder der Beladung selbst zu belasten. Er ist auf Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) zu beschleunigen und muss beim Auslösen der Bremssysteme auf einer trockenen, rutschfreien und ebenen Strecke von maximal 0,5 m zum Stillstand kommen.