Abschnitt 5.3 - 5.3 Prüfbefund
Die Rettungsplattform ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere
Metallteile keine Korrosion aufweisen,
sie keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,
Holme, Geländer, Sprossen, Einhängebügel, Beläge, Beschläge, Federbolzen, Schweißnähte keine Risse, Beulen oder andere auffällige Beschädigungen aufweisen,
Geländer fest sitzen und stabil sind,
die Verbindung zwischen Holmen und Sprossen unverändert fest ist,
Sprossenbeläge, Führungen nicht beschädigt sind,
alle Schraub- und Nietverbindungen fest sind,
Schrauben und Muttern gegen selbsttätiges Lösen gesichert sind,
Scharniere, Scharnierbolzen, Gelenke, Stecker, Sicherungsleinen, Abhebesicherungen und Einhängebügel entsprechend befestigt, nicht abgenutzt sind und funktionieren,
starre Verbindungen vorhanden sind und funktionieren,
Federbolzen den erforderlichen Federdruck haben und funktionieren,
Leiterfüße nicht abgenutzt sind oder andere Mängel aufweisen,
Verstellspindeln keine auffälligen Beschädigungen aufweisen und funktionieren sowie
die Teile der Rettungsplattform und die Kennzeichnung vollständig sind.
Prüfnachweis führen.