DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Steckleitern, Einsteckteile und Steckleiter-Verbindungsteile

Die Prüfung gilt auch für noch vorhandene Steckleitern nach zurückgezogener DIN 14711 Teil 1 aus Holz und Teil 2 aus Leichtmetall.

4.4.1 Steckleitern

4.4.1.1 Prüfanordnung

ccc_1001_as_54.jpgHinweis
Die Teile einer Steckleiter sollten entsprechend von 1 bis 4 nummeriert werden. Die Prüfung erfolgt, wie hier beschrieben, bei Steckleitern aus 4 B-Teilen in den Kombinationen 1 + 2, 2 + 1, 3 + 4, 4 + 3 und bei Steckleitern aus 1 A- und 3 B-Teilen in den Kombinationen (das A-Teil hat die Nummer 1) 1 + 2, 2 + 3, 3 + 4 und 4 + 3.

Zwei Leiterteile (bezeichnet mit 1 und 2) werden zusammengesteckt und waagerecht auf zwei Böcke (siehe Abbildung 7) gelegt. Dann wird der Abstand zwischen Boden und Holm ermittelt (bezeichnet mit Messwert A).

Anschließend werden die Leiterteile mittig mit 80 kg belastet, ohne die Leiterteile in Schwingung zu versetzen. Der Abstand zwischen Boden und Holm unter Last (bezeichnet mit Messwert B) wird gemessen (siehe Abbildung 8).

ccc_1001_as_55.jpg

Abb. 7
Unbelastete Leiterteile

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Abb. 8
Belastete Leiterteile mit Prüflast

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Abb. 9
Unbelastete, umgesteckte Leiterteile

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Abb. 10
Belastete, umgesteckte Leiterteile mit Prüflast

Anschließend sind die beiden Leiterteile in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammenzustecken und die Prüfung zu wiederholen (siehe Abbildungen 9 und 10).

4.4.1.2 Prüfbefund

Die Leiter ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • die Differenz zwischen den Messwerten A und B bei Holz maximal 75 mm, bei Leichtmetall maximal 60 mm beträgt,

  • die Werte für die Durchbiegung nicht mehr als ±25 mm bei gleicher Kombination der Leiterteile (Leiterteile kennzeichnen!) von denen der vorherigen Prüfung abweichen,

  • Bauteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,

  • sie keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,

  • Niet- und Schraubverbindungen fest sind,

  • Schweißnähte keine Risse oder andere auffällige Mängel aufweisen,

  • die Metallteile keine Korrosionsschäden haben,

  • die Sprossenbeläge bei Leichtmetallleitern vorhanden sind und keine Schäden aufweisen,

  • die Sprossenanker bei Holzleitern unbeschädigt sind und festen Sitz haben,

  • die Steckkästen und Schnappschlösser fest sitzen,

  • die Schnappschlösser guten Federdruck haben, funktionsfähig sind und wirken,

  • die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen sowie

  • die Kennzeichnung vollständig ist (siehe Punkt 4.2).

Prüfnachweis führen und Messwerte eintragen.

4.4.2 Einsteckteile

4.4.2.1 Prüfanordnung

Das Einsteckteil ist aus dem Leiterteil zu entnehmen und eingehend zu untersuchen.

4.4.2.2 Prüfbefund

Das Einsteckteil ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • Bauteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,

  • es keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • das Gefüge des Einsteckteils und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,

  • Niet- und Schraubverbindungen fest sind,

  • Schweißnähte keine Risse oder andere auffällige Mängel aufweisen,

  • die Metallteile keine Korrosionsschäden haben,

  • die Sprossenbeläge bei Einsteckteilen aus Leichtmetall vorhanden sind und keine Schäden aufweisen,

  • die Sprossenanker bei Holzleitern unbeschädigt sind und festen Sitz haben,

  • die Steckkästen fest sitzen,

  • die Schnappschlösser des Steckleiterteils gut einrasten und wirken sowie

  • die Füße bei Einsteckteilen aus Leichtmetall fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen.

Prüfnachweis führen.

4.4.3 Steckleiter-Verbindungsteile

4.4.3.1 Prüfanordnung

Die Steckleiterteile sind gemäß Vorschrift für den Aufbau einer Bockleiter mit Steckleiter-Verbindungsteil aufzustellen. In die Bohrung des Steckleiter-Verbindungsteils eine geeignete Hebevorrichtung einhängen. Ein Gewicht von 150 kg zwischen die Steckleiterteile stellen und mit der Hebevorrichtung anheben, ca. 1 Minute warten (siehe Abbildung 11).

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Abb. 11
Steckleiterverbindungsteil belastet mit Prüflast

4.4.3.2 Prüfbefund

Das Steckleiter-Verbindungsteil ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • keine Risse vorhanden sind und das Gefüge des Verbindungsteils unverändert fest ist,

  • es keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • Niet- und Schraubverbindungen fest sind,

  • Schweißnähte keine Risse oder andere auffällige Mängel aufweisen,

  • die Metallteile keine Korrosionsschäden haben,

  • die Schnappschlösser fest sitzen,

  • die Schnappschlösser des Verbindungsteils gut einrasten und wirken sowie

  • die Füße fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen.

Prüfnachweis führen.

Steckleiterteile, Einsteckteile und Steckleiter-Verbindungsteile sind vor ihrer ersten Benutzung immer zusammenzubauen und auf ihre Kompatibilität mit allen in Frage kommenden Teilen zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei Verwendung von Teilen unterschiedlicher Hersteller.