Abschnitt 4.1 - 4.1 Prüffristen
4.1.1 Sicht- und Funktionsprüfung
An tragbaren Leitern ist vor der ersten bestimmungsgemäßen Verwendung eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung durchzuführen. Die gemessenen Ausgangsmaße (z. B. Durchbiegung) sind zu dokumentieren.
Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht- und Funktionsprüfung (einschließlich der Zubehörteile) von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.
4.1.2 Belastungsprüfung
Die Belastungsprüfung ist entsprechend der nachfolgenden Prüfanordnungen mindestens alle 24 Monate durchzuführen, wenn bei der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung keine Mängel festgestellt wurden.