DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Prüffristen

4.1.1 Sicht- und Funktionsprüfung

An tragbaren Leitern ist vor der ersten bestimmungsgemäßen Verwendung eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung durchzuführen. Die gemessenen Ausgangsmaße (z. B. Durchbiegung) sind zu dokumentieren.

Mindestens alle 12 Monate ist eine Sicht- und Funktionsprüfung (einschließlich der Zubehörteile) von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.

4.1.2 Belastungsprüfung

Die Belastungsprüfung ist entsprechend der nachfolgenden Prüfanordnungen mindestens alle 24 Monate durchzuführen, wenn bei der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung keine Mängel festgestellt wurden.