DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.2 - 2.2 Umfang der Konformitätsbewertungen

Der Umfang der Konformitätsbewertungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dazu gehört insbesondere:

  1. a.

    Prüfung von Produkten oder Teilaspekten auf Übereinstimmung mit Prüfgrundsätzen, Normen und/oder Rechtsvorschriften

  2. b.

    EG- bzw. EU-Baumusterprüfung nach einer EU-Rechtsvorschrift

  3. c.

    Baumusterprüfung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und GS-Zertifizierung mit Zuerkennung des GS-Zeichens

  4. d.

    Baumusterprüfung auf Übereinstimmung mit Prüfgrundsätzen, rechtlichen Grundlagen, Normen oder sonstigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

  5. e.

    Zertifizierung von Produkten bzw. Teilaspekten

  6. f.

    Zertifizierung von Prozessen

  7. g.

    Zuerkennung eines DGUV Test-Zeichens oder Eurotestzeichens (ET-Zeichen)

  8. h.

    Prüfung technischer Unterlagen

  9. i.

    Auditierung und Zertifizierung von QS-Systemen

  10. j.

    Auditierung und Zertifizierung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 im jeweiligen Ausgabestand, nach EU-Rechtsvorschrift oder nach anderen normativen Dokumenten/Rechtsgrundlagen.