DGUV Grundsatz 300-003 - DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Begriffe

Antrag

Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Informationen enthält, um Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchzuführen.

Auditierung

Verfahren/Prozess zur Überprüfung von QM- oder QS-Systemen hinsichtlich der Erfüllung festgelegter Anforderungen.

Baumusterprüfung

Überprüfung eines repräsentativen Musters hinsichtlich der Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen und definierten Anforderungen aus Prüfgrundsätzen, Normen und/oder Rechtsvorschriften.

Nachprüfung

Prüfung des Baumusters

  • bei Änderungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen

  • bei Änderungen am gefertigten Produkt

    oder

  • bei Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats zur Ausstellung eines neuen Zertifikats (Abschluss eines neuen Vertrags erforderlich).

Prüfgrundsatz

Dokument, das konkrete Anforderungen für Produkte, Prozesse und Systeme und/oder ein Verfahren zur Überprüfung dieser Anforderungen beinhaltet.

Prüfung

Ermittlung von definierten Kennwerten für Produkte und Prozesse.

Zertifikatsinhaber

Inhaber eines von DGUV Test ausgestellten Zertifikats gemäß Kapitel 3.2.

Zertifizierung

Erstellen einer Konformitätsaussage durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle bezogen auf Produkte, Prozesse, QM- oder QS-Systeme.

Zertifizierungsprogramm

Zusammenstellung von Zertifizierungsanforderungen. Es kann auch aus diesem Grundsatz in Kombination mit Prüfgrundsätzen bestehen.