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Hans, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 19
„Bevölkerung für Erste Hilfe sensibilisieren“

T. Rosarius Hans

 Hans: „Bevölkerung für Erste Hilfe sensibilisieren“ - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 8 - 19>>

Obwohl 93 Prozent der Bevölkerung glauben, dass Erste Hilfe in den ersten Minuten erforderlich sei, sind nur wenige bereit und in der Lage, in akuten Notfällen zu helfen. Bei Verkehrsunfällen sind 52 Prozent ratlos und unsicher. In einer Umfrage des ADAC trauten sich 79 Prozent nicht zu, Erste Hilfe zu leisten.

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Wie Kinder, Schüler, Lehrer, Schulbehörden, Kultusministerien, Arbeitnehmer und Führerscheininhaber für die Teilnahme an regelmäßigen Erste-Hilfe-Kursen sensibilisiert werden können, darüber sprach arbeitssicherheit. journal mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Präsidenten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) Dr. Walter Eichendorf.

arbeitssicherheit.journal: Legt man die Zahlen zugrunde, kann man zu der Schlussfolgerung gelangen, dass kein Interesse besteht, Kenntnisse in Erster Hilfe zu erlangen oder aufzufrischen. Dabei liegt der Nutzen der Kursteilnahme überwiegend im privaten Bereich. Liegt es an der Bequemlichkeit, der Angst vor rechtlichen Repressalien, wenn etwas falsch gemacht wird oder sogar an Gleichgültigkeit?

Dr. Walter Eichendorf: Die Situation ist wirklich nicht befriedigend: 75 Prozent der Bevölkerung fühlen sich nicht in der Lage, Erste Hilfe zu leisten. Das bedeutet, das drei Viertel aller Deutschen im Falle eines Notfalls nicht helfen könnten. Dies ist höchst problematisch, denn immer wieder kommt es zu Notsituationen, sei es im häuslichen Umfeld oder auf der Straße, in denen Menschen Hilfe leisten müssten, dies aber nicht tun. Nicht etwa, weil sie es nicht wollen, sondern weil sie Angst haben und sich unsicher fühlen. Hinzu kommt die Befürchtung, etwas falsch zu machen, dem Unfallopfer zu schaden und eventuell für einen entstandenen Schaden einstehen zu müssen.

Vielen Menschen ist auch nicht bekannt, dass die Erste Hilfe bereits mit dem Auslösen des Notrufs beginnt. Denn Erste Hilfe bedeutet nicht nur medizinische Erstversorgung, sondern umfasst auch betreuende und organisatorische Maßnahmen am Unfallort.

Grundsätzlich dürfen wir aber sicher davon ausgehen, dass der Mensch hilfsbereit ist. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, wie es dazu kommen kann, dass die notwendige Hilfeleistung in so vielen Fällen unterbleibt und sich nur 25 Prozent der Bevölkerung zutrauen, Erste Hilfe zu leisten. Nur wenn wir eine genaue Ursachenanalyse betreiben und daraus die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, kann es gelingen, die Interventionsbereitschaft in der Bevölkerung zu verbessern.

Die Praxis der Notfallrettung zeigt, dass durch fehlende Erste Hilfe Chancen für eine Rettung vertan werden. So ließe sich die Überlebensquote bei Herz-Kreislauf-Stillstand von 10 auf 40 Prozent steigern. Eine Studie zum Thema Wiederbelebungsuntericht kommt zu dem Ergebnis, dass Schüler ab der 7. Klasse in der Lage sind, sowohl die Theorie zu erlernen als auch die Praxis im Notfall anzuwenden. Wie stehen Sie zum Pflichtfach Erste Hilfe an allen Schulen?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung an Grundschulen, ja sogar in Kindergärten, wird von mir absolut befürwortet. Die wiederholte, frühzeitige Ausbildung in Grundfertigkeiten ist ein großer Gewinn, denn Kinder lernen schnell und spielerisch. Sie übertragen das Gelernte in ihr Spiel und es wird so ein selbstverständlicher Teil ihres Lebens. Das Thema kann in unterschiedliche Fächer, wie zum Beispiel Biologie oder Sport integriert, lebendig und interessant vermittelt werden. Aber die Erste-Hilfe-Ausbildung schult darüber hinaus generell soziale Kompetenzen und wird sicher auch zum Thema in den Familien werden.

Der DVR begrüßt eine Integration der Erstausbildung in Kindergärten und Schulen ausdrücklich und beschäftigt sich in seinem Fachausschuss für Verkehrsmedizin gerade intensiv, gemeinsam mit den Hilfsorganisationen, mit Aspekten dieses Ansatzes, der auch von den Hilfsorganisationen favorisiert wird. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Kultusministerkonferenz, wie Sicherheit und Gesundheit in die Curricula aller Schulen integriert werden können. Dabei sollte auch die Erste Hilfe eine Rolle spielen.

Bevor ein Führerschein ausgestellt wird, ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen. Dieser Kurs gilt ein Leben lang, obwohl die Kenntnisse schon nach einem Jahr verblassen, sodass nur noch die Hälfte und nach zwei Jahren nur noch ein Drittel präsent sind. Bei einer Umfrage der Sachverständigenorganisation Dekra befürworteten 84,1 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer eine Verpflichtung zur Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses. Wie stehen Sie zu einer gesetzlichen Verankerung einer solchen Verpflichtung im Rahmen einer erhöhten Verkehrssicherheit?

Die Kenntnisse der Ersten Hilfe müssen unbedingt lebensbegleitend vermittelt werden. Sie müssen aufeinander aufbauen und aktuell sein, denn die medizinischen Erkenntnisse verändern sich. So wurde zum Beispiel 2004 die Mund-zu-Mund-Beatmung durch die Mund-zu-Nase-Beatmung ersetzt. Das kann man nur wissen, wenn man sich regelmäßig fortbildet und seine Kenntnisse auffrischt. Und das ist wichtig, weil jeder Mensch jederzeit in die Situation kommen kann, Erste Hilfe leisten zu müssen. Tut er dies nicht, macht er sich gemäß Paragraf 323c Strafgesetzbuch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.

Eine gesetzliche Verpflichtung wäre durchaus gut, ich halte sie aber für schwierig umsetzbar und schon gar nicht kontrollierbar. Denkbar wäre eventuell eine Verknüpfung mit der alle 15 Jahre anstehenden Neuausstellung des Führerscheins.

Voll unterstütze ich die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe: „Allen Menschen muss ein einfacher, ständiger und kostenfreier Zugang zu standardisiertem Wissen und Erwerb praktischer Fähigkeiten ermöglicht werden.“ Nur so können wir den potenziellen Ersthelfern die notwendige Sicherheit geben, die sie zur Ausübung ihrer Hilfeleistung dringend benötigen.

Die Regierung der Oberpfalz hat im Rahmen der bayernweiten Projektarbeit „Erste Hilfe im Betrieb“ festgestellt, dass bei 79 Prozent der Betriebe und 93 Prozent der Baustellen der Bereich „Erste Hilfe“ zu Beanstandungen führte. Was unternimmt die Gesetzliche Unfallversicherung, damit dieser Missstand künftig der Vergangenheit angehört?

Für die gesetzliche Unfallversicherung ist eine schnelle Erste Hilfe bei Notfällen im Betrieb von großer Bedeutung. Denn je schneller und wirkungsvoller sie einsetzt, desto größer sind anschließend die Chancen des Betroffenen auf eine vollständige Wiederherstellung seiner Gesundheit. Diesem Ziel sind die Unfallversicherungsträger in besonderem Maße verpflichtet. Die Grundlage zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe bilden seit jeher die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften bezüglich der Ersten Hilfe. Dort werden die Maßnahmen festgelegt, um das Funktionieren der Rettungskette im Betrieb zu gewährleisten. Das betrifft die Verpflichtung der Unternehmen zur Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien, die Aus- und Fortbildung einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfern im Betrieb bis hin zu Notfallmeldeeinrichtungen oder eines betrieblichen Rettungssystems.

Die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung dieser

 Hans: „Bevölkerung für Erste Hilfe sensibilisieren“ - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 8 - 20<<

Anforderungen zur Ersten Hilfe in den Mitgliedsbetrieben im Zuge ihrer Betriebsbesuche. Dabei lassen sich über alle Bundesländer hinweg allerdings die in der bayernweiten Projektarbeit festgestellten Defizite bei weitem nicht in dieser Größenordnung feststellen. Sicherlich kann es vereinzelt zu Beanstandungen kommen, wenn einzelne Komponenten der Ersten Hilfe im Betrieb eventuell nicht vollständig sind. So wird teilweise zum Beispiel die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung beanstandet, möglicherweise fehlt ein Verbandpäckchen oder die Anzahl der Pflaster ist zu gering. Aber eine Beanstandung bedeutet nicht, dass in einem Betrieb oder auf einer Baustelle schwerwiegende Mängel im Bereich Erste Hilfe erkannt wurden und dass deshalb keine Vorsorge für die Erste Hilfe getroffen wurde.

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass sich die Arbeitnehmer in Erste Hilfe aus- und fortbilden lassen, um sich dem Arbeitgeber als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Davon machen allerdings nur Wenige Gebrauch. Wenn Betriebe, Unternehmen und Behörden nicht auf die rund 2,5 Millionen Beschäftigte zurückgreifen könnten, die in der Freizeit ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation tätig sind und über Erste-Hilfe-Wissen verfügen, würde manch ein Arbeitgeber Probleme haben. Welche Maßnahmen will die Gesetzliche Unfallversicherung ergreifen, damit jeder Arbeitgeber über eine ausreichende Zahl von Ersthelfern beziehungsweise Betriebssanitäter verfügen kann?

Im Notfall hat der Ersthelfer im Betrieb eine Schlüsselrolle. Er ist das wichtigste Glied der Rettungskette, denn er ist in der Nähe des Betroffenen und startet den Ablauf der vorgesehenen Maßnahmen zur Rettung. Die Unfallversicherungsträger verpflichten deshalb die Unternehmer, nicht nur Ersthelfer für den Betrieb ausbilden zu lassen, sondern übernehmen auch die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern. Allein im Jahr 2009 übernahmen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Kosten in Höhe von circa 31 Millionen Euro für Aus- und Fortbildungslehrgänge bei den dazu ermächtigten Stellen. Darüber hinaus informieren und unterstützen die Unfallversicherungsträger die Mitgliedsunternehmen kontinuierlich zum Beispiel über ihre eigenen Mitteilungsblätter oder über den Internetauftritt des Fachausschusses „Erste Hilfe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de/erstehilfe mit wichtigen Informationen rund um die Erste Hilfe im Betrieb. So können die Unternehmen auch direkt im Internet auf Kontaktadressen der zur Ausbildung ermächtigten Stellen zugreifen. Im Übrigen habe ich aber überhaupt keine Bedenken, wenn Arbeitgeber auf die rund 2,5 Millionen Beschäftigten zurückgreifen, die in der Freizeit ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation tätig sind und über Erste-Hilfe-Wissen verfügen – das sind in der Regel die besten Ersthelfer überhaupt!

Wie können Kinder, Schüler, Lehrer, Schulbehörden, Kultusministerien, Arbeitnehmer, Führerscheininhaber und der Gesetzgeber sensibilisiert werden, dass das Wissen um die Erste Hilfe genauso zum Bestandteil unseres Lebens gehören soll wie Lesen und Schreiben?

Es ist dringend geboten, die Aufmerksamkeit immer wieder auf das Thema Erste Hilfe zu lenken und das Thema in unserer Gesellschaft mit neuer Bedeutung zu versehen und zu verankern. Erste Hilfe darf nicht länger als das lästige Anhängsel zum Führerschein wahrgenommen werden, denn es ist nicht damit getan, einmal im Leben zwangsweise einen Kursus zu besuchen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten.

Die Fähigkeit zur Hilfeleistung muss zu einer Grundkompetenz wie Lesen und Schreiben werden und sollte auch so vermittelt werden: kontinuierlich, mit einfachen Übungen anfangen, dann die Komplexität steigern und die Angebote auffächern. „Vom Kindergarten bis zur Seniorenresidenz“ muss die Devise lauten, damit das Thema Erste Hilfe in unserer Gesellschaft den Stellenwert erhält, der ihm zusteht. Jeder Ersthelfer ist ein potenzieller Lebensretter – zu Hause, im Betrieb, in der Freizeit und im Straßenverkehr.

Interview: Hans T. Rosarius

Info

Unfallgeschehen in Zahlen

Von Notfällen im Bereich der Schule, des Arbeitsplatzes, des Straßenverkehrs und in der Freizeit sind jährlich 8,3 Millionen Menschen betroffen. Das teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit. Rund 2,73 Millionen ereignen sich im häuslichen Bereich und etwa 2,63 Millionen verletzen sich in der Freizeit. Es folgen der schulische Bereich mit circa 1,39 Millionen und der Arbeitsbereich mit rund 1,11 Millionen Unfällen. Das Schlusslicht bildet der Verkehr mit etwa 0,41 Millionen Betroffenen. Bei den 19.089 tödlich Verletzten zeigt sich ein anderes Bild: 2008 starben fast 24 Prozent bei einem Verkehrsunfall. Dennoch führen auch bei den tödlichen Unfällen die Lebensbereiche Haus mit 36 Prozent und Freizeit mit 35 Prozent die Statistiken an. Eine untergeordnete Rolle in der Unfallstatistik spielen die tödlichen Arbeitsunfälle mit 3 Prozent und die Schulunfälle mit 0,04 Prozent. (htr)

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