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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 5
Schimmelpilze bei Gebäudesanierungen

Schimmelpilze bei Gebäudesanierungen - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 8 - 5

Wenn Beschäftigte bei der Sanierung von Gebäuden auf mit Schimmel befallene Flächen stoßen, geht es um biologische Arbeitsstoffe und damit um besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz. Ursachen des Auftretens von Schimmelpilzen in Wänden, Decken und Kellern ist meist Nässe, oft in Kombination mit Fehlern bei Lüftung bzw. Luftzirkulation und Heizung.

Ob durch allmählich von außen eindringende Feuchtigkeit ins Mauerwerk oder durch einen akuten Wasserschaden verursacht – bei der Sanierung von mit Schimmelpilz befallenen Flächen muss in aller Regel eine Gesundheitsgefährdung bedacht werden. Denn beim Entfernen verschimmelter Bausubstanz wird meist Staub aufgewirbelt, der mit Pilzsporen durchsetzt ist. Dieser Schimmelpilzstaub kann bei längerem Einatmen schwere Lungenerkrankungen hervorrufen. Schimmelpilze bilden verschiedene Toxine, die beim Menschen auf Nieren, Leber, Blut und Nervensystem wirken können und zudem in Verdacht stehen, nach Inhalation Krebs auszulösen.

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA-Institut, ehem. BGIA) hat ein neues Infoblatt zur Sanierung von Gebäuden vorgelegt. Das Dokument fasst einige neuere Erkenntnisse zum fachgerechten Umgang mit von Schimmelpilzen befallenen Flächen zusammen. Entscheidend für eine möglichst niedrige Exposition der Beschäftigten ist bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die Menge des Staubes in der Atemluft so weit als möglich zu verringern.

Die im aktuellen Infoblatt vorgestellten Untersuchungen bestätigen für eine Emissionsminderung insbesondere die Wirksamkeit von

  1. Nassarbeitsverfahren (z.B. Hochdruck-Sprühextraktionsverfahren)

  2. Maschinen mit Vorrichtungen zu Absaugung und Spritzschutz

  3. zusätzlichen Maßnahmen zur Lüftung

Diesen technischen Maßnahmen unterlegen in ihrer Wirksamkeit waren organisatorische Maßnahmen. Die räumliche und zeitliche Trennung von staubintensiven Tätigkeiten und anderen Arbeiten z.B. war in der Minderung der Emissionen weniger bedeutsam. Unbedingt zur Beachtung empfohlen für eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Biostoffverordnung wird die BGI 855. (fk)

metis