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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 17
Chemie

Chemie - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 7 - 17

DEKRA warnt: Notifizierpflicht nicht unterschätzen

In den nächsten Monaten sind gemäß der CLP-Verordnung zwei Stichtage zu beachten:

Kennzeichnungspflicht: Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Notifizierpflicht: Bis zum 3. Januar 2011 müssen Hersteller und Importeure alle nach REACH registrierpflichtigen Stoffe und gefährliche Stoffe in Gemischen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet haben. Für die bis 30. November registrierten Stoffe ist die Meldung bereits Teil des Registrierungsprozesses.

Die DEKRA warnt betroffene Unternehmen, diese Selbsteinstufung und Notifizierung nicht zu unterschätzen. Denn die Notifizierpflicht gilt unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge. Bei der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA werden umfangreiche Daten abgefragt und die eigene Einstufung von Stoffen verlange ein hohes Maß an Sachkenntnis. Vor allem mittelständische Importeure könnten daher Probleme bekommen.

Zu beachten sind bei der Notifizierung auch die Neuerungen bei den Gefahrenklassen (neu sind u.a. „metallkorrosiv“ und „selbstreagierend“). Die Einstufung nach CLP-Verordnung ist an REACH angelehnt, man kann sich daher weitgehend an die Leitlinien zur Registrierung unter REACH halten. Kann eine Gefahrenklasse nicht eindeutig zugeordnet werden, z.B. wenn zu wenig Daten vorliegen, müssen die Gründe für eine Nicht-Einstufung genannt werden. Kurzum: Alles in allem bedeutet die Umsetzung der CLP-Verordnung weit mehr als nur das Austauschen von Gefahrenpiktogrammen.

REACH-IT, das zentrale IT-System der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ist in seiner aktualisierten und bis auf Weiteres endgültigen Version am 31.5.2010 online gegangen und öffentlich zugänglich. Im REACH-CLP Helpdesk stehen diverse Nutzerhandbücher und Praxisanleitungen für die Datenübermittlung und die Erfüllung der Informationspflichten zur Verfügung.

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