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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 5
Versicherungsschutz beim Betriebssport

Versicherungsschutz beim Betriebssport - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 7 - 5

Im Gegensatz zu privaten sportlichen Aktivitäten steht Betriebssport unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die folgenden fünf Kriterien erfüllt sind. Darauf weist die BG Energie, Textil, Elektroerzeugnisse, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. Versicherungsschutz bestehe nicht nur für die sportliche Betätigung, sondern auch für die Wege von und zur Übungsstätte, das Umkleiden und Duschen.

  1. 1.

    Der Sport muss Ausgleichscharakter haben. Turniere sind nicht versichert. Die frühere Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf bis zu vier Turnierspiele im Jahr wurde durch das Bundessozialgericht ausdrücklich verneint.

  2. 2.

    Der Sport muss regelmäßig stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass der Betriebssport mindestens einmal pro Monat durchgeführt werden muss.

  3. 3.

    Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen beschränkt sein auf die Angehörigen der Unternehmen, die sich zur Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben.

  4. 4.

    Betriebssport dient nicht dem Ausgleich für die Belastungen eines einzelnen Arbeitstages, sondern für die betriebliche Tätigkeit generell. Daher ist es auch möglich, den Betriebssport an arbeitsfreien Tagen auszuüben. Die Dauer muss in einem angemessenen Verhältnis zu der betrieblichen Tätigkeit und der betrieblichen Belastung stehen.

  5. 5.

    Der Unternehmer muss gestaltenden Einfluss auf Zeit, Ort und Art der Durchführung des Betriebssports nehmen.

metis