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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 17
Gesundheit

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Gesundheit - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 6 - 17

Achtung Latexallergie: Auswahl medizinischer Schutzhandschuhe

Die Allergiegefahr durch Latexhandschuhe ist seit vielen Jahren bekannt. Schutzhandschuhe mit Latexpulver sind besonders gefährlich. Das Latexpulver kann zu Rötungen, Juckreiz und Schwellungen an Augen und Lippen führen, im weiteren Verlauf auch Bindehautentzündung und Asthma auslösen. Etwa jeder sechste Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt bereits als sensibilisiert. Daher sollen gepuderte Einmalhandschuhe laut TRGS 401 nicht mehr verwendet werden.

Liegt bereits eine Latexallergie vor, muss der Arbeitgeber dem Betroffenen latexfreie Handschuhe zur Verfügung stellen. Welche Alternativen und Ersatzmaterialien es gibt, darüber informiert die neu aufgelegte BGI/GUV-I 8584 „Achtung Allergiegefahr“. Sie gibt Empfehlungen für die Auswahl medizinischer Schutzhandschuhe. Ungepuderte und latexfreie Untersuchungs- und Operationshandschuhe werden in Übersichten aufgelistet. Auch Anbieteradressen fehlen nicht.

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Medizinprodukte müssen den Vorgaben der europäischen Medizinprodukterichtlinie (MDD) und des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG) entsprechen. Entsprechend ihres Gefährdungspotenziales werden sie – von der Gehhilfe bis zum Herzkatheter – in die Klassen I, IIa, IIb und III eingestuft. Eine CE-Kennzeichnung ist bereits seit 1998 für jedes Medizinprodukt verpflichtend.

Über die Zuordnung der einzelnen Produkte und Hilfsmittel zu den unterschiedlichen Gefährdungsklassen und was dies für die Konformitätsbewertung und Kennzeichnung bedeutet, informiert eine neue REHADAT-Veröffentlichung. REHADAT ist eine umfassende Online-Datenbank zur beruflichen Rehabilitation. Das Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln wird vom BMAS gefördert.

Betriebliche Gesundheitsförderung für Frauen

Speziell für Frauen hat das Bundesgesundheitsministerium zum Internationalen Frauentag zwei neue Broschüren veröffentlicht. In „Aktiv sein – für mich“ geht es um die positiven Einflüsse von Bewegung. „Leben in Balance“ beschäftigt sich mit der Prävention seelischer Erkrankungen von Frauen. Die Publikationen richten sich insbesondere an Frauen im Berufsleben, die häufig vielfältige Anforderungen durch Beruf und Familie gleichzeitig bewältigen müssen.

Einen breiten Raum nimmt die Unterstützung durch eine betriebliche Gesundheitsförderung ein. Faktoren für gesundheitsförderliche Arbeit von Frauen werden aufgeführt und Möglichkeiten, wie Betriebe speziell die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen stärken können. Speziell die zweite Broschüre ist daher auch für Männer lesenswert, die als Arbeitgeber für die Gesundheitsbedingungen ihrer weiblichen Beschäftigten im Betrieb verantwortlich sind.

Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen

Auch für Klein- und Kleinstbetriebe in vermeintlich weniger gefährdeten Branchen gelten Arbeitsschutzgesetz und BGV A1. Wer etwa als Ergotherapeut, Physiotherapeut oder Heilpraktiker eine Praxis führt und mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Und schon ein Hand-Desinfektionsmittel kann als Gefahrstoff gelten. Für Gesundheitsberufe sind neben der Gefahrstoffverordnung meist auch die Biostoffverordnung und die Medizinproduktebetreiberverordnung besonders relevant.

Ausführliche Hinweise und Tipps zu Gefährdungsbeurteilungen in therapeutischen Praxen gibt eine neue Broschüre der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Das 68-seitige Heft nennt mögliche Gefährdungen und Maßnahmen an vielen Beispielen für unterschiedliche Arbeitsbereiche. Nützlich sind auch die Muster-Arbeitsblätter für die Gefährdungsbeurteilung.

Links zu den Meldungen im Bereich „Gesundheit“ finden Sie unter

www.arbeitssicherheit.de, Webcode 14261

metis
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