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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 4
Jeder zweite Aufzug mit Mängeln

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Jeder zweite Aufzug mit Mängeln - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 6 - 4

Vielleicht liegt es einfach am Alter: Jede zweite Aufzugsanlage in Deutschland ist über 20 Jahre alt, wie in dem neuen Anlagensicherheitsreport 2010 des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungs-Vereine) veröffentlicht wurde. Danach wurde fast jede zweite von mehr als 450.000 untersuchten Aufzugsanlagen beanstandet.

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Cartoon: Götz Wiedenroth

Auf einer Arbeitsschutz-Tagung vom TÜV Nord im Juni berichtete Dipl.-Ing. Klaus Dietel über die Umsetzung der BetrSichV aus der Sicht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS). Dabei wurde am Beispiel der Prüfung von Aufzugsanlagen deutlich, wie eine Deregulierung aufseiten der Überwachung mehr Eigenverantwortung von den Unternehmen erfordert.

Durch die Aufhebung der früheren festen regionalen Zuordnung von Anlagen zur Überwachungsorganisation haben Anlagenbetreiber einerseits einen größeren Gestaltungsspielraum: Anbieter für eine Überwachung sind frei wählbar und Preise nicht mehr gesetzlich festgelegt. Auf der anderen Seite bringt die Deregulierung eine größere Betreiberverantwortung mit sich. Denn jedes Unternehmen muss sich nun verstärkt selbst darum kümmern, wann wo Prüfungen anstehen und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Zur Ermittlung der Prüffristen fordert § 15 BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen – und dazu zählen Personenaufzüge sowie Lastenaufzüge mit Personenbeförderung – eine „sicherheitstechnische Bewertung“. Diese Analyse des Gefährdungspotenzials wird i.d.R. durch eine ZÜS vorgenommen und hat innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für Altanlagen musste sie bis Ende 2007 vorliegen, für Neuanlagen werden die Überwachungsstellen nicht fristgerecht erfolgte sicherheitstechnische Bewertungen künftig verstärkt einfordern müssen.

Eine gesicherte Überwachung ist offenbar dringend notwendig, wie die Mängelstatistik zeigt, die im neuen Anlagensicherheitsreport 2010 des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungs-Vereine) veröffentlicht wurde. Danach wurde fast jede zweite von mehr als 450.000 untersuchten Aufzugsanlagen beanstandet. Die Mängel werden dabei in 4 Klassen eingeteilt:

  1. Klasse 0 = ohne Mängel

  2. Klasse 1 = geringfügige Mängel

  3. Klasse 2 = sicherheitserhebliche Mängel

  4. Klasse 3 = gefährliche Mängel (durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden – BetrSichV § 20)

Als geringfügige Mängel zählen z.B. fehlerhafte Türdämpfer, während ablegereife Tragmittel oder eine unwirksame Notruf-Sprechverbindung zu den höheren Mängelklassen gerechnet werden.

Zwar stieg im Mängelreport der Anteil der mängelfreien Anlagen im Vergleich zum Vorjahr leicht an, in knapp 5 % aller Fälle wurden jedoch sicherheitserhebliche Mängel festgestellt, die zur Fristsetzung und Nachprüfung führen. Bei Anlagen mit gefährlichen Mängeln der Klasse 3 (0,28 %, also immerhin noch mehr als 1.200 Aufzüge) wird die Anlage unverzüglich stillgelegt und es erfolgt eine Nachricht an die Aufsichtsbehörde (BetrSichV § 20). Leicht vergessen wird: Bei Aufzügen kann nicht nur der Eigentümer, sondern auch ein Mieter oder Pächter der Betreiber sein und damit in der Verantwortung stehen.

Die vom VdTÜV beklagte Abnahme der Sicherheit von Aufzügen hängt auch mit dem zunehmenden Alter der Anlagen zusammen. Jede zweite Aufzugsanlage in Deutschland ist mehr als 20 Jahre alt. Daher müssen immer mehr Aufzüge wegen technischer Mängel vorübergehend außer Betrieb genommen werden.

Dass es insgesamt in Deutschland nur wenige schwere Unfälle an Aufzügen gibt, ist auch eine Folge der verpflichtenden Kontrollen durch externe Prüforganisationen, betont der VdTÜV. „Bei einer Freiwilligkeit der Prüfungen und Wartungen sinkt das Sicherheitsniveau auf ein Minimum ab“, heißt es im Anlagensicherheits-Report angesichts von Unfallstatistiken aus der früheren DDR, wo man zwischenzeitlich die regelmäßige Prüfung abgeschafft hatte. Der Report ist damit auch ein Plädoyer für die Notwendigkeit einer technischen Überwachung und ein Fortbestehen der unabhängigen Prüfung. Der Anlagensicherungsreport 2010 liegt dem im Juni erschienen VdTÜV-Jahresbericht bei.

metis