Schaake, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 3
Editorial
Dr. Monika Schaake, Redaktion arbeitssicherheit.journal
Die neue Gefahrstoffverordnung kommt: Das Bundeskabinett hat Ende Juli den Entwurf zur Neufassung angenommen. Jetzt muss die GefStoffV nur noch durch den Bundesrat, danach ist das deutsche Recht an die geltende EU-Rechtsprechung für Chemikalien angepasst.
REACH und CLP treten also jetzt offiziell in Kraft –mit starken Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Bestes Beispiel: Galt bislang das auf Kennzeichnungen aufbauende abgestufte Schutzmaßnahmenkonzept, so steigen jetzt die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilungen.
Kritiker der neuen, EU-gerechten Gefahrstoffverordnung bemängeln, dass durch die Neufassung die Klarheit des Systems verloren geht. Der Totenkopf als unverkennbares Zeichen für Schutzmaßnahmen gilt nach CLP nur noch für akut toxische Stoffe. Gefährdungen durch Stoffe mit dem neuen CPL-„Korpussymbol“ muss durch differenziertere Beurteilungen entgegengewirkt werden.
Ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement hilft Unternehmen, den Anforderungen der neuen europäischen Chemikalienpolitik (REACH) sowie dem Einstufungs- und Kennzeichnungssystem (CLP) gerecht zu werden. Worauf beim Umgang mit Gefahrstoffen besonders ankommt, hat Journal-Autor Dipl.-Ing. Joachim Boenisch zusammengefasst. Der Experte für Gefahrstoffe und Gefahrgut kennt die Herausforderungen seiner Unternehmenskunden seit vielen Jahren.