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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 4
Neue EU-Richtlinie zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen

Neue EU-Richtlinie zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 4 - 4

Nach dem Europäischen Parlament haben im März auch die EU-Gesundheitsminister einer neuen Richtlinie zugestimmt, welche Nadelstichverletzungen in Kliniken und Krankenhäusern vermeiden helfen soll. Als Nadelstichverletzungen gelten dabei nicht nur Verletzungen durch Spritzenkanülen, sondern alle Schnitte oder Stiche an benutzten medizinischen Arbeitsgeräten.

Betroffen sind nicht nur Ärzte und medizinisches Personal, sondern auch Beschäftigte in Reinigung, Wäschereien und Abfallentsorgung, wenn gebrauchte Nadeln oder Skalpelle herumliegen und nicht fachgerecht entsorgt werden. EU-weit kommt es jedes Jahr zu etwa 1,2 Mio. solcher arbeitsbedingten Verletzungen von Beschäftigten im Gesundheitsweisen. Damit zählen Nadelstichverletzungen zu den häufigsten Berufserkrankungen im Gesundheitssektor.

Besonders tückisch bei Nadelstichverletzungen ist neben der eigentlichen mechanischen Verletzung die Gefahr von Infektionen. Im Fall von Hepatitis oder AIDS können diese sogar lebensbedrohlich sein. Bei Hepatitis B ist die Ansteckungsrate besonders hoch, da das HBV-Virus auch außerhalb des menschlichen Körpers noch mehrere Tage lang infektiös bleiben kann. Hier führt etwa jeder dritte Unfall zu einer Infektion.

Die neue EU-Richtlinie beruht auf einer von HOSPEEM (Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen) und EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst) geschlossenen Rahmenvereinbarung. Sie nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht, Maßnahmen zu Risikobewertung und -prävention durchzuführen und ihre Mitarbeiter im Umgang mit spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten zu schulen. Auch die Überwachung und die Reaktion auf Nadelstichverletzungen sollen verbessert werden.

Für Gesundheitseinrichtungen in Deutschland ändert sich laut BAuA wenig, da bereits durch die zuletzt 2006 verschärfte Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 („Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“) für einen entsprechenden Schutz gesorgt ist. Sie schreibt sichere Arbeitsgeräte für alle Fälle vor, in denen beim Umgang mit infizierten Patienten ein Infektionsrisiko besteht, sofern dies technisch möglich ist.

Mit der nicht immer ganz einfachen Umsetzung in der betrieblichen Praxis beschäftigen sich seitdem mehrere Modellprojekte wie STOP (Sicherheit durch Training, Organisation und Produktauswahl).

Bei der Einführung sicherer Instrumente und Spritzensysteme zur Prävention von Schnitt- und Nadelstichverletzungen helfen u.a. Broschüren und ein E-Learning-Programm. Eine MemoCard im Kitteltaschenformat dient als schnell verfügbare Praxishilfe für den Fall, dass es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Nadelstichverletzung gekommen ist. (fk)

metis