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Schaake, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 3
Editorial

Monika Schaake, Redaktion arbeitssicherheit.journal

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Über eine Million Arbeitsunfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Und immer sind dann Kollegen gefragt, die als Ersthelfer und Betriebssanitäter Erste Hilfe leisten. Meist verläuft diese Erste Hilfe dank engagierter Verantwortlicher –auch aus dem Kreis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit – reibungslos. Schließlich hat der Gesetzgeber dazu Vorschriften erlassen, die jeden zur Hilfe im Notfall verpflichten.

In vielen Betrieben besteht bei der Ersten Hilfe jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf: Während seiner Recherchen zum Titelthema dieser Ausgabe von arbeitssicherheit.journal hatte der Autor Hans T. Rosarius oft das Gefühl, „in ein Wespennest zu stechen“. Vieles liegt im Argen, wenn es um die schnelle Rettung geht. Das fanden z.B. Kontrolleure der bayerischen Gewerbeaufsicht heraus, die fehlende Ersthelfer, mangelhafte Verbandkästen und unvollständige Verbandbücher beanstanden mussten.

Erste Hilfe geht alle an, sowohl die Unternehmer als auch die Mitarbeiter, die ihrer Unterstützungspflicht nachkommen müssen. Denn wer Hilfe im Notfall versagt, kann sich unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen – und zwar nicht nur in der Freizeit, sondern auch am Arbeitsplatz.

metis