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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 16
Chemie

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Chemie - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 3 - 16

Sicherer Umgang mit Acetylenflaschen

Acetylen ist ein farbloses, ungiftiges Gas, welches in der organischen Synthese von Polymeren wie PVC u.a. sowie bei Schweiß- und Schneidarbeiten benötigt wird. Acetylen ist hochentzündlich, schon geringste Konzentrationen bilden mit Luftsauerstoff hochexplosive Gemische. Selbst ein Handy oder Reibungsfunken können ausreichen, die Gemische zur Zündung zu bringen und eine Explosion auszulösen. Auch durch geringe Energieeinwirkungen in Form von Stoß oder Wärme kann es zu einer explosionsartigen Zersetzung kommen. Acetylen wird daher nicht – wie viele andere Gase – in Druckgasflaschen komprimiert und gelagert. Um den gefährlichen Selbstzerfall zu vermeiden, wird Acetylen in speziellen Flaschen aufbewahrt, welche eine Füllmasse (Kieselgur) enthalten, in denen das Acetylen in Aceton gelöst vorliegt.

Wie man diese Acetylenflaschen sicher transportiert, benutzt und lagert, darüber informiert ein neues „Safety Leaflet“ der European Industrial Gases Association (EIGA). Dieser Verband der europäischen Produzenten für Industrie-, Lebensmittel- und Medizingase stellt das englischsprachige Dokument zum sicheren Umgang mit Acetylenzylindern kostenlos zum Download zur Verfügung. Die PDF-Datei enthält auch Hinweise zum Verhalten bei Leckagen und in Notsituationen wie Feuer oder Verkehrsunfällen.

BG ETEM mit Plakatserie

Gleich mit 18 neuen Motiven zu verschiedenen Aspekten der Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine neue Plakatserie der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zu haben. Ob Gefahrstoffe, Leitern, Ladungssicherung, Lärm oder Mobbing und viele andere Themen, Fotos nachgestellter Situationen zeigen jeweils mehr oder weniger überdeutlich konkrete Beispiele, wie man es im betrieblichen Alltag nicht machen soll. Die Plakate werden an Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenlos abgegeben, an andere Unternehmen gegen eine geringe Gebühr.

Gefahrgutbeauftragte: Schulungsnachweis rechtzeitig verlängern!

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind – ob Hersteller, Händler oder Transporteur –, sind zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Sowohl interne wie externe Gefahrgutbeauftragte müssen über einen Schulungsnachweis verfügen, der fünf Jahre lang gültig ist.

Da sich zum 1. Juli 2005 die Vorschriften zur Fortbildungsschulung geändert hatten, läuft die Gültigkeit der Schulungsnachweise bei vielen Gefahrgutbeauftragten nun zum Ende des ersten Halbjahres 2010 aus. Die IHK Hochrhein-Bodensee erinnert daran, dass Gefahrgutbeauftragte zur Verlängerung eine schriftliche Prüfung bei einer IHK ablegen müssen. Entsprechende Termine sind bei den jeweiligen IHKs vor Ort zu erfragen.

Hinweis:

Links zu den Meldungen aus der Chemie finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 13781

metis
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