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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 16
Bauwirtschaft

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Bauwirtschaft - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 3 - 16

Arbeitsschutz bei Abbruch und Rückbau

Abriss, Entkernung oder selektiver Rückbau von Gebäuden ist nicht nur für die beteiligten Arbeiter äußerst gefährlich, auch Passanten und Anwohner können bei Vernachlässigung von Schutzmaßnahmen zu Schaden kommen. Neben den Risiken von Absturz, umkippenden Gebäudeteilen oder Verschütten werden beim Komplettabbruch oder Rückbau oft Schadstoffe wie Asbest oder Quarzstäube in großen Mengen freigesetzt. In der Baubranche gelten Abbruchbaustellen daher als besonders unfallträchtig und gesundheitsgefährdend.

Der neu erschienene dritte Band einer Broschürenreihe der BAuA zu Abbrucharbeiten befasst sich speziell mit den Gefahren bei Umbau, Abbruch und kontrolliertem Rückbau von Wohngebäuden in Fertigteilbauweise. Die Broschüre nennt Gefährdungsschwerpunkte, wie sie insbesondere beim Rückbau von Plattenbausiedlungen in Ostdeutschland derzeit häufig vorkommen und zeigt, wie ein Arbeitsschutzkonzept von der Planung bis zur Ausführung zu entwickeln ist. Dabei werden sowohl die Konstruktionsgrundsätze in der ehemaligen DDR vorgestellt als auch heutige Arbeitsmittel und -techniken für den selektiven Rückbau. Auch auf Entsorgung und Verwertung geht das Heft ein, der Anhang enthält überdies Beispiele für Gefährdungsbeurteilung und Abbruchanweisung. Die 50-seitige Broschüre richtet sich nicht nur an die ausführenden Baufirmen, sondern auch an Planer und Wohnungsunternehmen.

Nanotechnologie in der Bauchemie

Nanotechnologie setzt in vielen Wirtschaftszweigen neue Impulse und die Erwartungen an innovative Produkte und Anwendungen sind hoch. Erstmals für die Branche hat die Deutsche Bauchemie e.V. einen Sachstandsbericht zur Nanotechnologie in der Bauchemie vorgelegt. Die Autoren des Reports unterscheiden verschiedene Typen von Nanoprodukten und beschreiben, wie Nanoanalytik zur Optimierung genutzt wird. Solche Verbesserungen betreffen z.B. die Verarbeitbarkeit, Oberflächentechnik und Lagerstabilität von im Bauwesen eingesetzten Substanzen. Auch biozide und katalytische Wirkungen bauchemischer Produkte können durch Nanostrukturen verändert werden.

Ausführlich geht der Bericht auf die einzelnen Phasen im Produktlebenszyklus ein. Getrennt nach pastösen, flüssigen und pulverförmigen Nano-Produkten wird das Auftreten von Nanopartikeln bei Herstellung, Verarbeitung, Nutzung und einem möglichen Rückbau behandelt. Eine Zusammenstellung geltender Gesetze und Vorschriften plus eine Literaturliste bieten Anwendern und Sicherheitsverantwortlichen eine erste Orientierung beim Umgang mit neuen Produkten und Anwendungen. Der Sachstandsbericht „Nanotechnologie in der Bauchemie“ ist gegen 5 ??zu bestellen.

Baumaschinen: Tödliche Gefahr durch tote Winkel!

Immer wieder kommt es auf Baustellen zu schweren und tödlichen Unfällen, wenn Bauarbeiter oder Passanten beim Rückwärtsfahren von Radladern, Baggern oder anderen beweglichen Baumaschinen erfasst werden. Ursache ist oft die eingeschränkte Sicht des Fahrers, insbesondere durch tote Winkel.

Das Netzwerk Gesunde-Bauarbeit weist darauf hin, dass einige dieser Unfälle vermeidbar wären. Es sei ein Skandal, dass Baumaschinenhersteller die Maschinenrichtlinie ignorieren, die technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung fordert, wenn der Maschinist keine ausreichende Sicht auf die Fahr- und Arbeitsbereiche der Maschine hat. Die Initiative sieht gemäß Maschinenrichtlinie sowie Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) die Hersteller in der Verantwortung, Baumaschinen mit Sichteinschränkungen serienmäßig so mit Rückraumüberwachungssystemen auszurüsten, dass es keine toten Winkel mehr gibt. Stand der Technik sind Kamera-Monitor-Systeme, sie verbessern die Sichtverhältnisse entscheidend. Andere Systeme basieren auf Ultraschall-, Radar-, Infrarot- oder Lasertechnik. Spiegel sind oft nur eingeschränkt nützlich, wenn sie z.B. durch den Hubarm eines Baggers verdeckt werden, und akustische Warnsignale führen zu keiner Sichtverbesserung.

Das Netzwerk empfiehlt Bau-Unternehmen, bei Anschaffungen von Baumaschinen unbedingt darauf zu achten und schriftlich im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass sichere, dem Stand der Technik entsprechende Maschinen geliefert werden. Maschinen mit Einschränkungen der Direktsicht und ohne Überwachungssysteme entsprächen nicht den Vorschriften und dürften nicht betrieben werden. Ansonsten könne bei Unfällen aufgrund eingeschränkter Sicht dem Betreiber eine Mitschuld vorgeworfen werden. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Betreiber von selbstfahrenden Arbeitsmitteln bei unzureichender direkter Sicht des Fahrers geeignete Hilfsvorrichtungen zur Sichtverbesserung anbringen. Für die Anschaffung solcher Rückraumüberwachungssysteme sind Zuschüsse der BG RCI (frühere Steinbruch BG) von bis zu 30 % möglich.

Hinweis:

Links zu den Meldungen im Bereich „Bau“ finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 19843

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