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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 5
Unfallversicherung bei beruflichen Auslandsaufenthalten

Unfallversicherung bei beruflichen Auslandsaufenthalten - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 3 - 5

Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich über ihre Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen unfallversichert. Darauf weist die Verwaltungs-BG, Hamburg, hin. Wer sich beruflich in Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebieten aufhalten muss, kann gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz im Ausland sind:

  1. ein inländisches Arbeitsverhältnis und

  2. der Auslandsaufenthalt muss von vornherein zeitlich befristet sein.

Für längere, unbefristete Auslandseinsätze können gesonderte Auslandsversicherungen abgeschlossen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt den Versicherungsschutz klären und sich über Vorsorgemaßnahmen informieren. (ms)

Korrektur

In die Tabelle „Marktübersicht: Anbieter von Sicherheitsschuhen“ (arbeitssicherheit.journal, Ausgabe 2/2010, Seite 12) haben sich Fehler eingeschlichen. Die korrigierte Fassung finden Sie auf www.arbeitssicherheit.de im Bereich „Journal“ und per Webcode 11038. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Hinweis:

Zusatzinformationen und Downloads zu den Meldungen auf dieser Seite unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 11407

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