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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 18
Umwelt

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Umwelt - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 2 - 18

BVT zur Oberflächenbehandlung

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die wichtigsten Kapitel des BVT-Merkblatts „Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösemittel“ nun auf Deutsch zur Verfügung stehen. Das Merkblatt wurde gemeinsam von Experten aus Industrie und Umweltschutz erarbeitet und beschreibt die besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (EG-IVU-Richtlinie). Die IVU-Richtlinie regelt die Genehmigungsverfahren bei besonders umweltrelevanten Industrieanlagen, bei der Festlegung von Umweltanforderungen sind die BVT-Standards zu berücksichtigen.

EMAS-Novellierung abgeschlossen

In der zweiten Januarwoche dieses Jahres ist die „EMAS III“-Verordnung in Kraft getreten. Sie löst EMAS II ab, die EMAS-Novellierung ist damit vorläufig abgeschlossen. Zentraler Bestandteil des Umweltmanagementsystems nach EMAS sind wie bisher die Anforderungen der EN ISO 14001. Bestehende EMAS-Registrierungen bleiben weiterhin gültig, Erstbegutachtungen müssen nach den neuen Bestimmungen durchgeführt werden. Neu ist eine Option auf einen längeren Validierungszyklus für KMU sowie für Sammelregistrierungen bei Organisationen mit mehreren Standorten. Auch sind in der Umwelterklärung künftig Angaben zu festgelegten Kernindikatoren zur Umweltleistung des Unternehmens verpflichtend. Weitere Details zu den wichtigsten Änderungen der novellierten Verordnung erklärt die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses in einem Faltblatt.

Vollständigkeitserklärungen rechtzeitig abgeben!

Die IHK Südlicher Oberrhein erinnert an die fristgerechte Abgabe der Vollständigkeitserklärungen (VE) gemäß § 10 Verpackungs-Verordnung. Diese Pflicht betrifft alle Unternehmen (Hersteller, Importeure, Versandhändler, auch Onlinehändler usw.), die Verkaufsverpackungen ab einer bestimmten Menge (z.B. 30 t Kunststoffe oder 50 t Papier/Karton oder 80 t Glas pro Jahr) erstmals auf den Markt bringen. Die VE muss u.a. Angaben enthalten zu den Mengen und Materialien der in Verkehr gebrachten Verpackungen sowie ihrer Aufteilung auf die dualen Systeme.

Die im letzten Jahr erstmals abzugebenden Erklärungen für 2008 waren nach IHK-Angaben teilweise mangelhaft oder wurden verspätet abgegeben. Die Kontrollen der Behörden nehmen inzwischen zu und es drohen Bußgelder. Die Abgabefrist für die VE zum Jahr 2009 endet am 1.5.2010.

Hinweis:

Links zu den Meldungen im Bereich „Umwelt“ finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 14720

metis
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