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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 7
„Ladungssicherung lässt keine Kompromisse zu!“

Dr. Friedhelm Kring

Kring: „Ladungssicherung lässt keine Kompromisse zu!“ - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 2 - 7

Als langjähriger Versand- und Logistikleiter eines Kaltwalzwerks, gleichzeitig im Nebenberuf Berater und Sachverständiger für Transport- und Ladungssicherung, kennt Martin Hesse die Situation von Verladern wie Frachtführern. Im Gespräch mit arbeitssicherheit.journal schildert er, wie Ladungssicherung in seinem betrieblichen Alltag aussieht, und warum er den Gesetzgeber gefordert sieht.

arbeitssicherheit.journal: Wie funktioniert in Ihrem Arbeitsalltag die Zusammenarbeit zwischen Verlader und Fahrer?

Martin Hesse: In der Regel funktioniert die Zusammenarbeit reibungslos, da feste Vertragsspediteure eingesetzt werden. Die Packstücke werden formschlüssig vom Verladepersonal mittels Stapler platziert, das Fahrpersonal unterlegt rutschhemmende Mittel und bringt gegebenenfalls entsprechende Zurrmittel an.

Was sind mögliche Konfliktfälle und wie gehen Sie als Logistikleiter damit um?

Mögliche Konfliktfälle sind z.B. nicht ausreichende oder ablegereife Zurrmittel, Fahrzeuge, die für Stahltransporte nicht geeignet sind, oder Fahrpersonal, das uneinsichtig ist, die Ladung vorschriftsmäßig zu sichern. Ladungssicherung lässt keine Kompromisse zu! Zu unseren möglichen Verladevarianten gibt es einen umfangreichen Aushang, der leicht verständlich mit Bildern und Erklärungen für jeden ersichtlich ist. Wer sich nicht daran hält, wird prinzipiell nicht beladen.

Nach § 412 HGB ist – kurz gesagt – der Absender für die beförderungssichere und der Frachtführer für die betriebssichere Verladung zuständig. Funktioniert diese Abgrenzung in der Praxis?

Nein ganz und gar nicht, denn der Ablauf des eigentlichen Verladeprozesses ist in jedem Verladebetrieb in der Praxis unterschiedlich. Zum Leidwesen des Transportunternehmens bestimmt der Auftraggeber, wer für was zuständig ist. Wer nicht mitspielt, bekommt den Fahrauftrag nicht.

Wie steht es um den Arbeitsschutz bei Transport- und Ladetätigkeiten?

Auch hier gibt es ganz klare Regeln für das Verladepersonal und das Fahrpersonal und diese sind Bestandteil des Aushangs zum Thema Ladungssicherung. Der wichtigste Teil ist die PSA, die für alle vorgeschrieben ist.

Manchmal wird moniert, dass die Art und Qualität der Kontrollen von Region zu Region ganz unterschiedlich sind. Woran liegt das Ihrer Ansicht nach?

Der Gesetzgeber ist eindeutig gefordert. Denn nicht nur jedes Bundesland, sondern jede Region bezieht sich auf andere Richtlinien, Regelwerke oder Literatur. Ich habe lange Zeit die Schwerlastgruppe der Autobahnpolizei Münster bei ihren Kontrollen begleiten dürfen und kann nur sagen, dass die Kontrollen von absoluten Profis durchgeführt werden, die sich ausnahmslos auf die VDI-Richtlinien und die aktuell gültigen EN-Normen beziehen. Andere Kontrollorgane beziehen sich auf was auch immer. Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, würde ich so manches Mal lachen, was da bei Kontrollen moniert wird und was das Fahrpersonal veranstalten muss, damit die Fahrt fortgesetzt werden darf.

Das Gleiche gilt für Großkontrollen, an denen z.B. Kontrollorgane aus verschiedenen Bundesländern oder aus der direkten Nachbarschaft, den Niederlanden, teilnehmen. Es gibt grundsätzlich zwei Meinungen und nicht selten Beamte, die absolut keine Ahnung von LaSi haben und sich besser auf das Kontrollieren von Sozialvorschriften beschränken sollten.

Interview: Dr. Friedhelm Kring

metis
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