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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 4
Schadstoffarme Lacke: Neue Kriterien für den Blauen Engel

Schadstoffarme Lacke: Neue Kriterien für den Blauen Engel - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 2 - 4

Großflächig aufgebrachte Oberflächenbeschichtungen sind immer eine potenzielle Quelle von Emissionen mehr oder weniger gesundheits- oder umweltgefährlicher Schadfstoffe. Als Orientierung dienen Einkäufern und Verbrauchern Produktkennzeichnungen. An erster Stelle der sogenannten Öko-Label steht in Deutschland der Blaue Engel. Dieses weithin bekannte Umweltzeichen wird vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung vergeben für schadstoffarme Lacke gemäß RAL-UZ 12a.

Die Vergaberichtlinien gelten für eine Vielzahl an Produkten von Allzweckgrundierung bis Zementfarbe, auch für Bautenlacke im Innen- und Außenbereich sowie industrielle Beschichtungen. Der Blaue Engel ist auch für Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes relevant. Die Richtlinien bestehen jedoch schon seit 1997 und ihre Gültigkeit läuft mit Ende des Jahres 2010 ab. Die Vergabegrundlage wird daher überarbeitet und insbesondere der produktbezogene Gesundheitsschutz sowie VOC-Emissionen (flüchtige organische Kohlenwasserstoffe) sollen in der neuen Fassung stärker berücksichtigt werden. Toxikologisch „kritische“ Inhaltsstoffe werden künftig strenger reglementiert. Für die neuen Vergaberichtlinien wurden nicht nur die Emissionen von 100 Lacken mit dem Blauen Engel analysiert, sondern auch die Lackhersteller befragt. Das Projekt „Grundlagenarbeiten zur Überarbeitung des Umweltzeichens Blauer Engel Schadstoffarme Lacke“ ist inzwischen abgeschlossen, der Abschlussbericht ist ausschließlich als Download erhältlich. (fk)

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