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Feldmann, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 4
Online-Dienst für Rückrufe

Jörg Feldmann, Dortmund, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Hier unterstützt das Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Bewältigung solcher Krisen.

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Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland können im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen unter www.rueckrufe.de informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.

Paragraph 5 Absatz 2 und 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) verpflichtet den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, den Einführer (Importeur) und den Händler, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten. Die Meldung an die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland und darüber hinaus auch in die Vertriebsländer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist daher ein fester Bestandteil einer professionellen Rückrufplanung. Zudem muss sie im Rahmen der Legal Compliance eines Unternehmens zwingend berücksichtigt werden.

Rückrufmanagement spart Kosten

Im Fall einer Rückrufaktion steht für das Unternehmen viel auf dem Spiel. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Folgen oder darum, als verantwortungsbewusster Hersteller möglichst schnell und reibungslos Risiken und Gefahren für Anwender und Verbraucher abzuwenden. Mangelhafte und gefährliche Produkte können auch den guten Ruf eines Unternehmens vernichten. Professionelles Rückrufmanagement zielt deshalb darauf ab, ein negatives Image zu vermeiden und die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten. Nicht zuletzt müssen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden. Das neue Rückruf-Formular der BAuA ist hierfür unverzichtbar.

Mithilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben. Alle Hersteller verbessern darum ihre Krisenbewältigung, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den internen Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen.

Auf einen Blick

Alles neu: Die fusionierten Berufsgenossenschaften

Zum 1.1.2010 haben sich weitere Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Hier die neuen BGen im Überblick:

  1. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen zur

    Verwaltungs-Berufsgenossenschaft www.vbg.de/hv.hamburg@vbg.de

  2. Bergbau-Berufsgenossenschaft, Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Papiermacher-Berufsgenossenschaft, Lederindustrie-Berufsgenossenschaft und Zucker-Berufsgenossenschaft zur

    Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie www.bgrci.de/info@bgrci.de

  3. Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und die See-Berufsgenossenschaft zur

    Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft www.bg-verkehr.de/info@bg-verkehr.de

  4. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro mit der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung zur

    Berufgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse www.bgetem.de/info@bgetem.deinfo.dp@bgetem.de (für die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung)

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