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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2009, 15
Chemie

Dr. Friedhelm Kring

▪ REACH-CLP: Doppelportal zum Chemikalienrecht

Gleich im Doppelpack informiert das neue Portal der BAuA über die beiden derzeit am meisten diskutierten internationalen Verordnungen zum Chemikalienrecht. Denn neben REACH geht es unter der gemeinsamen Adresse www.reach-clp-helpdesk.de auch um die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures). Diese setzt das von den Vereinten Nationen entwickelte GHS-System in Europa um und ist seit Januar in Kraft.

Hintergrund der CLP-Verordnung ist, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und für die Umwelt innerhalb Europa zu sichern und weltweit die Vorschriften für Einstufung, Kennzeichnung, Inverkehrbringen und Transport von Chemikalien zu harmonisieren. Dies soll nicht nur den europäischen Binnenverkehr, sondern auch den Welthandel vereinfachen. Die CLP-Verordnung betrifft alle Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit ebenso wie Betriebsärzte, betriebliche Vorgesetzte und Personalvertretungen. Neu für Unternehmen ist u.a. die Verpflichtung zur Meldung von Stoffen in das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Diese Meldepflicht gilt laut BAuA nicht nur für die bereits im Rahmen von REACH registrierungspflichtigen Unternehmen, sondern auch für Importeure oder Hersteller von Stoffen in Mengen unter einer Tonne pro Jahr. Es ist damit zu rechnen, dass ab Dezember 2010 auch viele kleine und mittlere Unternehmen dieser Meldepflicht nachkommen müssen.

Daher bietet das Helpdesk insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kostenfreie Informationen zu REACH und CLP an. Als nationale Auskunftsstelle gemäß CLP-Verordnung informiert die BAuA über alle Neuerungen rund um die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die neuen und geänderten Einstufungskriterien, neue Kennzeichnungssymbole sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise. Die wichtigen Leitlinien zu REACH, welche eher technische Aspekte ergänzen und konkretisieren, werden nach und nach übersetzt und auch in deutscher Fassung auf den Helpdesk-Seiten eingestellt.

▪ Umgang mit Trockeneis

Gefrorenes Kohlendioxid, in Labor und Produktion besser bekannt als Trockeneis, ist in seiner reinen Form nicht toxisch für Mensch oder Umwelt und verdampft rückstandsfrei. Gefahren bestehen jedoch insbesondere bei Verschlucken, intensivem Hautkontakt oder wenn Hilfsstoffe wie Stabilisatoren zugefügt wurden. Ein neues Merkblatt mit Sicherheitshinweisen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Trockeneis hat der Industriegaseverband e.V. herausgegeben. Das Merkblatt ist Teil der Schriftenreihe „Sicherheit im Umgang mit Industriegasen“, welche auch online zum Download zur Verfügung steht.

▪ Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Druck- und Medienunternehmen

Mit dem Verband Druck + Medien NRW e.V. (VDM) bietet einer der drei größten Arbeitgeber- und Dienstleistungsverbände der Druck- und Medienindustrie in Deutschland nun auch umfangreiche Information und Beratung zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Bei Besuchen in Betrieben vor Ort war vom VDM häufig festgestellt worden, dass der Arbeitsschutz in Druck- und Medienunternehmen zwar berücksichtigt wird, Management und Umsetzung jedoch noch optimiert werden können. Das Spektrum an Unterstützung für Mitgliedsunternehmen reicht von der Vor-Ort-Prüfung über die Analyse und Bewertung von Gefährdungspotenzialen bis zu Verbesserungs- und Umsetzungsvorschlägen. Die Betreuung erfolgt dabei durch Fachleute, die „nicht nur Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind, sondern auch über langjährige Erfahrung in der technischen Beratung von Druck- und Medienbetrieben verfügen“, so Marko Graumann, Sicherheitsingenieur beim VDM. Je nach Betriebsgröße und Unternehmensanforderung können Unternehmen aus unterschiedlichen kostenlosen und kostenpflichtigen Betreuungsmodellen im Bereich Arbeitsschutz ihre Wahl treffen.

▪ Beste Verfügbare Technik auf Deutsch

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass weitere Merkblätter zur Besten Verfügbaren Technik (BVT) übersetzt wurden und nun auch auf Deutsch vorliegen. Es handelt sich um die Merkblätter „Herstellung von Polymeren“ sowie „Oberflächenbehandlung mit organischen Lösemitteln“. Die BVT-Merkblätter stellen den aktuellen Stand der Technik in Europa dar und gelten als wichtige Informationsquelle für Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehören. Nach und nach sollen alle BVT-Merkblätter ins Deutsche übersetzt werden.

Hinweis:

Links zu den Meldungen aus der Branche „Chemie“ finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 16354

metis
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